Vom Luxus-Steak zum NS-Vergleich: Staatssekretär Schellhorn gerät erneut ins Visier – diesmal mit juristischen Folgen und schwerem Vorwurf.
Nach einer Reihe von Kontroversen sieht sich Neos-Staatssekretär Sepp Schellhorn nun mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Zwei Wiener Rechtsanwälte haben bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Staatssekretär für Deregulierung im Außenamt eingebracht. Der Vorwurf wiegt schwer: Verdacht auf NS-Verharmlosung gemäß Paragraf 3h des NS-Verbotsgesetzes.
Auslöser der juristischen Schritte war ein von Schellhorn gezogener Vergleich mit der Judenverfolgung vor 85 Jahren, den die Anwälte Florian Höllwarth und Andreas Schweitzer als gesetzeswidrig einstufen. Konkret hatte Schellhorn in einem Puls24-Interview erklärt, er habe sich nach einer antisemitisch motivierten Attacke in einem Zug „wie vor 85 Jahren“ gefühlt – eine Aussage, die Rechtsexperten als problematisch bewerten. Für seine Äußerung hatte sich der Neos-Politiker bereits öffentlich entschuldigt, was die rechtlichen Schritte jedoch nicht verhinderte.
Juristische Experten weisen darauf hin, dass gemäß § 3h Verbotsgesetz jede öffentliche Relativierung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen strafbar ist. Es kann bereits ausreichen, wenn der Eindruck entsteht, NS-Verfolgung werde mit heutigen Missständen gleichgesetzt, um den Tatbestand zu erfüllen.
Frühere Kontroversen
Für Schellhorn ist es nicht die erste Negativschlagzeile seit seinem Amtsantritt. Zuvor stand er bereits wegen eines überdimensionierten Dienstwagens sowie eines als zu kostspielig kritisierten Steaks während eines Hamburg-Aufenthalts in der Kritik.