Im Rahmen intensiver Verhandlungen konnte die Konsumentenschutzorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Einigung mit der UniCredit Bank Austria AG erzielen. Diese Einigung ermöglicht es zahlreichen Kundinnen und Kunden in Österreich, Rückerstattungen zu erhalten. Besonders betroffen sind Personen, die vor dem Jahr 2018 ein Fondsprodukt von der Bank Austria vermittelt bekommen haben.
Die Rückerstattungen resultieren aus der unzureichenden Offenlegung von Bestandsprovisionen, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht vollständig gegenüber den Kunden offengelegt wurden. Diese Provisionen, die in der Regel zwischen 0,3 und 1 Prozent pro Jahr ausmachten, können nun zurückgefordert werden. Der VKI weist darauf hin, dass die Rückerstattungsbeträge variieren und vom investierten Kapital sowie der Anlagedauer abhängen. Die Beträge können von einigen Hundert bis mehreren Tausend Euro reichen.
Bereits im Jahr 2023 hat der VKI eine Sammelaktion gestartet, um betroffenen Kundinnen zu helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Aktion bleibt bis zum 10. Jänner 2025 geöffnet. Interessierte können sich online anmelden, um eine individuelle Auszahlungssumme von der Bank zu erhalten.
Aufruf an weitere Banken
Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelklagen beim VKI, zeigt sich zufrieden mit der schnellen Einigung mit der Bank Austria. Er betont, dass diese Lösung einen wichtigen Schritt für die betroffenen Sparerinnen und Sparer darstellt. Gleichzeitig fordert Schreiner auch andere Banken auf, ähnliche Rückforderungen zu prüfen und nicht offengelegte Bestandsprovisionen zurückzuerstatten. Der VKI befindet sich derzeit noch in Verhandlungen mit der Erste Bank und Sparkasse, um auch dort eine gerechte Lösung für ähnliche Fälle zu erreichen.
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