Seit dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich eine neue Verordnung, die den Umweltschutz stärken soll. Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen, wie PET-Flaschen und Aludosen, die das österreichische Einwegpfandlogo tragen, müssen Konsumenten nun ein Pfand von 25 Cent entrichten. Diese Gebühr wird bei der Rückgabe der Verpackungen erstattet.

Der Einzelhandel und die Gastronomie sind von dieser Verordnung betroffen. Sie sind verpflichtet, Einwegverpackungen entweder automatisiert über Rücknahmeautomaten oder manuell anzunehmen. Diese Regelung soll zur Abfallreduzierung und zur Förderung der Wiederverwertung beitragen. Der Einzelhandelsriese Hofer hat bereits 2021 damit begonnen, seine Filialen im Rahmen dieser Verordnung umzurüsten und dafür 128 Millionen Euro investiert. In Filialen, in denen die baulichen Gegebenheiten es zulassen, wurden zwei Rücknahmeautomaten im Eingangsbereich installiert. Diese Maßnahme ermöglicht den Kunden eine schnelle und bequeme Rückgabe vor dem Einkauf.
Herausforderungen für kleinere Betriebe
Die Verordnung stellt auch kleine Betriebe wie Trafiken, Imbissstände und Fitnessstudios vor logistische Herausforderungen, da sie oft nicht über ausreichend Lagerraum verfügen. Hofer bietet diesen Betrieben eine Lösung an: Sie können Hofer als zentrale Rücknahmestelle nutzen. Interessierte Unternehmen müssen sich dazu über das Kontaktformular an das Hofer-Kundenservicecenter wenden, um die Vertragsunterlagen zu erhalten.
Diese Maßnahmen verdeutlichen das gemeinsame Engagement zur Förderung des Umweltbewusstseins, indem sowohl große als auch kleine Unternehmen zur aktiven Teilnahme an der Einwegpfandrücknahme motiviert werden. Damit wird ein bedeutender Beitrag zum Gemeinwohl und zur Sicherung einer nachhaltigen Zukunft geleistet.
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