Überraschende Wende im Fall Wöginger: Das Oberlandesgericht Linz kippt die Diversion für den ÖVP-Klubobmann und ordnet die Fortführung des Verfahrens an.
Das Oberlandesgericht Linz hat die zuvor beschlossene Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie zwei weitere Beschuldigte aufgehoben. Dem Erstgericht wurde die Fortführung des Verfahrens aufgetragen. Die Volkspartei bekräftigt unterdessen ihre volle Unterstützung für ihren Klubobmann und zeigt sich überzeugt, dass Wöginger als unbescholtene Person aus dem Verfahren hervorgehen werde.
Rechtliche Einschätzung
Dr. Michael Rohregger, der rechtliche Vertreter des ÖVP-Klubobmanns, erklärte dazu: „Ich war von Beginn an und bin weiterhin fest davon überzeugt, dass das Verhalten meines Mandanten nicht strafbar ist.“ Es wurde uns in der Verhandlung überraschenderweise eine Diversion angeboten. Es ist klar, dass ein amtierender Politiker ein solches Angebot noch dazu, dem die WKStA zugestimmt hat, annimmt, weil das Verfahren damit sofort endet.
„Damit ist aber überhaupt kein Schuldeingeständnis verbunden und ich bin überzeugt davon, dass sich in der Verhandlung ein Freispruch ergeben wird“, führte Rohregger weiter aus. „Wir nehmen die Entscheidung des OLG zur Kenntnis, aber wie es sein kann, dass ein Gericht in einem Rechtsmittelverfahren, einen Beschluss aufhebt, ohne den Angeklagten in irgendeiner Form anzuhören oder zu beteiligen, ist mir völlig unverständlich. Und aus meiner Sicht mit der Verfassung nicht vereinbar.“
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ÖVP-Reaktion
Zur Entscheidung des Gerichts äußerte sich auch ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti: „Wir sind von der Aufhebung der Diversion überrascht. Die zuständige Richterin hat die Diversion vorgeschlagen, die WKStA hat den Vorschlag unterstützt und Klubobmann Wöginger, wie auch die beiden Mitangeklagten, haben diesen angenommen.“ Marchetti fügte hinzu: „Klubobmann August Wöginger hat die Verantwortung übernommen, allerdings ist er und sind wir überzeugt, dass er keine strafrechtlich relevante Handlung begangen hat.
Der Klubobmann ist stets offen und kooperativ mit den Behörden umgegangen.“