Eine Wienerin entdeckte 2021 kinderpornografisches Material auf dem Laptop ihres Ehemanns. Nun steht die 46-jährige Ärztin selbst vor Gericht, weil sie nach dem Fund einen folgenschweren Fehler beging.
Die 46-jährige Medizinerin schildert vor der Strafrichterin die Ereignisse des Silvesterabends 2021. Als ihr Mann sie allein ließ, durchsuchte sie seinen im Wohnzimmer stehenden Laptop aus Untreue-Verdacht. Statt Nachrichten an eine andere Frau fand sie jedoch kinderpornografisches Material. „Ich war so geschockt. Das war sehr gewaltvoll“, erklärt die sichtlich erschütterte Wienerin im Gerichtssaal. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete ihr Ehemann als Lehrer.
Der entscheidende Fehltritt der Ärztin, der ihr nun einen Strafantrag wegen Herstellung und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen mit bis zu zwei Jahren Haftandrohung einbrachte: Sie fotografierte die Dateien mit ihrem Handy und speicherte sie auf einem USB-Stick – unterließ jedoch eine sofortige Anzeige bei der Polizei.
Fast drei Jahre später, nach der räumlichen Trennung, reichte die 46-Jährige die Scheidung ein. Erst einige Wochen danach übergab sie den USB-Stick mit den belastenden Bildern den Behörden. Ihr Ex-Mann wurde daraufhin zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt und muss sich einer dreijährigen Therapie unterziehen.
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Rechtliche Konsequenzen
Die eigene Anklage traf die Mutter völlig unvorbereitet. „Ich komme nicht drauf, worin meine Straftat besteht“, äußert sie verwundert. Dies sei auch der Grund gewesen, warum sie das vor dem Prozess angebotene Diversionsangebot – eine Zahlung von 5000 Euro zur Einstellung des Verfahrens – ablehnte.
Die Richterin erläutert der Angeklagten die Rechtslage: „Sie sind nicht gleich zur Polizei gegangen. Sie haben es abgespeichert und behalten. Das ist das, was strafbar ist.“ Die Richterin bietet erneut eine Diversion an: 100 Euro Pauschalkosten und ein Jahr Probezeit. Da die Staatsanwältin diese Sanktion für unzureichend hält, muss das Oberlandesgericht Wien nun entscheiden.
Sorgerechtsstreit
Parallel dazu dauert der Sorgerechtsstreit um den zehnjährigen Sohn an. Der ehemalige Lehrer, der seine Anstellung verlor, durfte das Kind bisher nur unter Aufsicht sehen. Ein neues Gutachten, das keine Gefährdung durch den Vater mehr feststellt, könnte nun zum Wegfall dieser Kontrollmaßnahmen führen.
„Das Gesetz verlangt hier keine Motivation. Stellen Sie es sich mit Drogen vor, die Sie finden und behalten. Das ist strafbar“, versucht die Richterin mit einem Vergleich, der Angeklagten die Rechtslage zu verdeutlichen.