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DAS WAR'S!

Aus für Gasheizungen: Diese Wohnungen sind betroffen!

Heizung Heizkosten Energie Sparen
(FOTO: iStockphoto/Christian Horz)

Gasheizungen dürfen künftig nicht mehr in Neubauten eingebaut werden. Der Bundesrat hat heute das entsprechende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit genehmigt. Grund für die Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren – der Nationalrat hatte das EWG bereits im vergangenen Dezember beschlossen – war das auf EU-Ebene durchzuführende Notifizierungsverfahren. Es konnte erst vor kurzem abgeschlossen werden.

Die Mandataren von ÖVP, SPÖ und Grünen begrüßten den Beschluss des EWG. Für die ÖVP leistet das EWG einen „wesentlichen Beitrag“ zum Erreichen der nationalen Klimaziele. Für die SPÖ hat die Teilhabe von Menschen mit geringem finanziellem Spielraum am Ausstieg aus fossilen Energieträgern „oberste Priorität“. Die Grünen sprachen von einem „Meilenstein“, obwohl sie den rechtlichen Rahmen für die Dekarbonisierung im Bestand vermissen. Die Freiheitlichen lehnten das EWG ab und forderten „Klimapolitik mit Hausverstand ohne Enteignungs- und Verbotswahnsinn“. Energieministerin Leonore Gewessler zeigte sich über den Beschluss des EWG erfreut, das bereits „eine lange Geschichte“ habe und Klarheit auf dem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand schaffe.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Den rechtlichen Rahmen für ein Verbot von Gasheizungen im Neubau schafft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). Während das seit 2020 bestehende Ölkesseleinbauverbot auf zentrale Anlagen abzielt, wird für Neubauten ein Einbauverbot für sämtliche Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, also etwa auch für dezentrale Gasheizungen, gelten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bestand an potenziell mit fossilen Brennstoffen betriebenen Anlagen nicht weiter anwächst. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Regelungen des Ölkesseleinbauverbotsgesetzes 2019 werden in das neue EWG integriert. Nachdem nun das auf EU-Ebene notwendige Notifizierungsverfahren abgeschlossen wurde, konnte der Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene durch die Länderkammer abgeschlossen werden.

Energieministerin Leonore Gewessler sprach von einem „guten Gesetz“, das Klarheit auf dem Weg zur Dekarbonisierung im Gebäudebestand schaffe. Dieser Weg beruhe auf zwei Säulen, mit dem EWG setze man das Verbot für den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen im Neubau um. Die zweite Säule betreffe die Förderungen für den Umstieg im Bestand. Aufgrund der durchschnittlichen Förderhöhen von 75 Prozent geht Gewessler von hohen Heizungstauschraten aus.

Neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz

Die neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz soll künftig unter anderem über regulatorische Rahmenbedingungen und etwaige Auswirkungen von KI auf Cyber-Sicherheit informieren, Studien, Analysen und Fachtagungen durchführen, Web-Leitfäden für den Einsatz von KI im Medienbereich samt Best-Practice-Modellen bereitstellen, öffentliche und private Rechtsträger beraten sowie sich regelmäßig mit Marktteilnehmern im Medienbereich austauschen.

Es gehe darum, die Chancen von KI zu nutzen, aber auch die Risiken nicht aus den Augen zu verlieren, betonte Florian Tursky, Staatssekretär für Digitalisierung, im Bundesratsplenum. Damit beschäftigte sich sowohl die neue Servicestelle als auch der AI-Act der Europäischen Union. Dieser verfolge einen risikobasierten Ansatz von KI-Anwendungen und beurteile nicht die KI selbst, sondern den jeweiligen Anwendungsfall. Für die rechtliche nationale Durchsetzung würden in allen EU-Ländern KI-Behörden eingeführt.

Die KI-Servicestelle soll laut Tursky künftig in diese Behörde übergeführt werden, um von sich durch KI benachteiligt gefühlte Personen angerufen werden zu können. Zudem soll für Unternehmen europaweite Rechtssicherheit für KI-Anwendungen aus Österreich geschaffen werden. Österreich nehme damit eine Vorreiterrolle ein.