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ETIAS

Balkan-Staatsbürger brauchen ab 2021 zusätzliche Einreisegenehmigung

(FOTO: politico.eu)

Das neue ETIAS Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem der EU tritt mit Jänner 2021 in Kraft: Dies bedeutet, dass für die Einreise in Schengen-Länder zusätzliche Dokumente erforderlich sind.

Derzeit dürfen Bürger aus 61 Nicht-EU-Staaten ohne Visum in den Schengenraum für 90 Tage einreisen. Aufgrund verschärfter Sicherheitsmaßnahmen entschloss sich die Europäische Union nun dazu, das European Travel Information and Authorization System (kurz ETIAS) einzuführen.

In Zukunft werden daher unter anderem albanische, bosnisch-herzegowinische, nordmazedonische und serbische Staatsbürger eine ETIA-Genehmigung vorweisen, um in die Europäische Union einreisen zu dürfen.

Sicherheitscheck für Drittstaatangehörige
In Zukunft wird das System alle Antragssteller darauf überprüfen, ob sie ein Sicherheitsrisiko für den Schengenraum darstellen. „Das Reisegenehmigungssystem wird Daten erfassen, notwendige Informationen über die Besucher verfolgen und aktualisieren, um zu entscheiden, ob es sicher ist, sie in den Schengenraum einreisen zu lassen“, ist auf der offiziellen Seite der Europäischen Union zu lesen.

Das vollständige elektronische System erlaubt Reisen in den Schengenraum und registriert gleichzeitig die Besucher aus jenen Ländern, für welche keine Visumspflicht besteht. ETIAS gleich dem System der Vereinigten Staaten von Amerika, das ähnliche Ziele verfolgt.

Wie stellt man einen Antrag?
In Zukunft braucht man eine Genehmigung für eine Einreise, welche man online beantragen kann. Das einzige Dokument, das der Antragssteller benötigt, ist ein gültiger Reisepass.

Laut ersten Informationen soll das Ausfüllen des Antragsformulars nicht länger als 10 Minuten dauern. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch den Erziehungsberechtigten zu stellen. Abhängig vom Herkunftsland müssen dann unterschiedliche Daten angegeben werden, wie zum Beispiel:

• Vorname
• Familienname
• Geburtsname
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• Informationen bezüglich der Staatsangehörigkeit
• Adresse
• E-Mailadresse und Telefonnummer
• Ausbildung und Arbeitserfahrung
• erstes EU-Land, in das der Antragsteller beabsichtigt zu reisen
• Fragen zu Berechtigung und Hintergrund, die auf den Gesundheitszustand, Reisen in Kriegsgebiete oder Regionen, in denen der Antragsteller abgeschoben oder ausgewiesen wurde, oder Strafregister abzielen

Bearbeitungsgebühr und Gültigkeit
Geplant ist, dass man für die Ausstellung einer Reisegenehmigung durch das ETIAS-System rund 7 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen wird. Nach Bezahlung erfolgt dann der Autorisierungsprozess. Nach Genehmigung kann man für 3 Jahre, oder bis zum Ablauf des Reisepasses in den Schengenraum einreisen.

Nähere Informationen zum neuen System: https://www.schengenvisainfo.com/de/etias/