In Bosnien und Herzegowina gelten ab sofort verschärfte Vorschriften für den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr. Die im Amtsblatt der Föderation BiH veröffentlichte Neuregelung definiert präzise, unter welchen Bedingungen Geld ein- oder ausgeführt werden darf und welche Pflichten Reisende gegenüber den Zollbehörden haben.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Diaspora, Geschäftsreisende und alle Personen, die mit größeren Geldbeträgen die Grenze passieren. Wer die neuen Bestimmungen nicht kennt, riskiert die vorübergehende Beschlagnahme des Bargelds oder langwierige Verfahren an der Grenze.
Bemerkenswert ist die erweiterte Definition von „Bargeld“: Neben klassischen Banknoten und Münzen fallen nun auch Reiseschecks, Wechsel, übertragbare Inhaberinstrumente sowie bestimmte Prepaid-Karten unter die Meldepflicht. Gerade diese Karten, die viele Reisende als sicherere Alternative zu Bargeld nutzen, unterliegen jetzt denselben Regeln.
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Die zentrale Grenze liegt bei 10.000 Euro oder dem entsprechenden Gegenwert in anderen Währungen. Wer diesen Betrag überschreitet, muss ihn bei der Zollbehörde am Grenzübergang anmelden. Dies geschieht mittels eines speziellen Formulars, wobei das Bargeld zur Kontrolle vorzulegen ist. Falsche oder unvollständige Angaben können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Strenge Ausfuhrregeln
Für Einwohner der Föderation BiH gelten besonders strenge Regeln: Sie benötigen für die Ausfuhr von mehr als 10.000 Euro eine vorherige Genehmigung des Föderalen Finanzministeriums. Diese wird nur aus triftigen Gründen erteilt – etwa bei dauerhafter Auswanderung, medizinischer Behandlung im Ausland, Ausbildungszwecken oder zur Unterstützung enger Familienmitglieder. Dem Antrag müssen Dokumente beiliegen, die sowohl die Herkunft des Geldes als auch die Identität des Antragstellers belegen und nachweisen, dass keine Steuerschulden bestehen.
Nicht-Einwohner dürfen Bargeld bis 10.000 Euro problemlos ausführen. Darüber hinaus können sie jene Beträge mitnehmen, die sie bei der Einreise ordnungsgemäß angemeldet oder von einem Devisenkonto in BiH abgehoben haben. Für Unternehmen gelten Sonderregeln: Sie dürfen für Geschäftszwecke bis zu 3.000 Euro bar ausführen. Höhere Summen erfordern eine Sondergenehmigung, die nur erteilt wird, wenn bargeldlose Zahlungen unmöglich oder erheblich erschwert sind.
Postsendungen betroffen
Die Regelung erfasst auch unbegleitete Bargeldtransfers per Post oder Kurierdienst. Bei Beträgen ab 10.000 Euro müssen Absender oder Empfänger auf Anforderung des Zolls innerhalb von 30 Tagen eine entsprechende Anmeldung einreichen.
Mit diesen Maßnahmen will Bosnien und Herzegowina die Überwachung des Bargeldverkehrs verstärken, Geldwäsche und die Finanzierung illegaler Aktivitäten unterbinden sowie internationale Standards erfüllen. Die Zollbehörden sind befugt, Bargeld vorübergehend zu beschlagnahmen, wenn Verdacht auf illegale Herkunft besteht oder Meldepflichten verletzt wurden.
Für Reisende gilt: Die 10.000-Euro-Grenze ist die entscheidende Schwelle für die Anmeldepflicht. Bei höheren Beträgen sind Herkunftsnachweise und behördliche Genehmigungen erforderlich.
Unwissenheit schützt dabei nicht vor Konsequenzen – Reisende sollten sich daher vor Grenzübertritten gründlich informieren.