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MEHR GELD

Bis zu 100 Euro im Monat: Das ändert sich nun für diese Personen

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(FOTO: iStock, BKA/Andy Wenzel)

Die Bundesregierung beschließt, 36 Millionen Euro zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm zur Förderung der Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verschrieben. Dabei geht es sowohl um die Förderung einer Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt als auch um eine faire Entlohnung betroffener Personen, die in Werkstätten arbeiten. Die Bundesregierung stellt nun insgesamt bis zu 36 Millionen Euro zur Verfügung, um entsprechende Pilotprojekte der Bundesländer zu finanzieren. Davon werden 6 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) für zusätzliche Förderangebote im AMS bereitgestellt, um die Zielgruppe verstärkt unterstützen zu können.

Was ist das Ziel?

Das langfristige Ziel besteht darin, Menschen mit Behinderungen in speziellen Arbeitsverhältnissen ein angemessenes Gehalt anzubieten, das auch Sozialversicherungsleistungen umfasst, anstelle eines Taschengeldes. Dies würde es diesen Menschen ermöglichen, auch pensionsberechtigt zu werden. Die Diskussionen über einen möglichen Übergang zu solchen Beschäftigungsverhältnissen in tagesstrukturierenden Einrichtungen der Länder werden fortgesetzt, wie während des Pressegesprächs nach dem Ministerrat mitgeteilt wurde, an dem Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger teilnahmen. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) äußerte sich dazu in einer Pressemitteilung und betonte die Notwendigkeit einer schnellen Systemumstellung, die jedoch eine gründliche Vorbereitung, die Einbeziehung aller beteiligten Interessengruppen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Pilotprojekten erfordert.

Lohn statt Taschengeld

Derzeit arbeiten ungefähr 28.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten der Bundesländer. Jene Personen erhalten momentan meistens ein Taschengeld für ihre Arbeit. Dadurch sind sie nicht kranken- und pensionsversichert und haben auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Betroffene bekommen später dadurch keine Pension und sind nur über die Sozialhilfe oder ihre Eltern krankenversichert. Das soll sich rasch im Rahmen einer Systemumstellung ändern, die jedoch gute Vorbereitung, die Einbindung aller Stakeholder und die Erarbeitung und Umsetzung von Pilotprojekten bedarf.

„Nachdem wir mit Jahresbeginn die Neuregelung der Arbeitsunfähigkeit von Jugendlichen unter 25 Jahren umgesetzt und damit für junge Menschen mit Behinderungen den Zugang zu AMS Angeboten sichergestellt haben, soll nun ein weiterer Schritt für mehr inklusive Beschäftigung folgen. Eine gute Vorbereitung und die Erarbeitung strukturierter Umsetzungsschritte unter Einbindung aller betroffenen Stakeholder ist bei weitergehenden Systemumstellungen unbedingt notwendig. Ich begrüße daher die Etablierung von Pilotprojekten, die es ermöglichen, neue Lösungen abseits des seit vielen Jahrzehnten bestehenden Systems der Tagesstrukturen anzubieten. Das ist ein wesentlicher Schritt, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, betont Kocher abschließend.