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Mietrecht

Bis zu drei Jahre rückwirkend: So holen Sie sich zu viel gezahlte Betriebskosten zurück

Bis zu drei Jahre rückwirkend: So holen Sie sich zu viel gezahlte Betriebskosten zurück
(FOTO: Schedl_WohnserviceWien)
3 Min. Lesezeit |

Betriebskostenabrechnungen landen jetzt in Briefkästen und Stiegenhäusern – doch Vorsicht: Fehler sind keine Seltenheit. Die MieterHilfe Wien bietet kostenlose Unterstützung.

Bis Ende Juni erhalten die meisten Mieter*innen ihre Betriebskostenabrechnung – entweder postalisch oder durch einen Aushang im Stiegenhaus. Betriebskosten umfassen die laufenden Aufwendungen für den Betrieb eines Wohnhauses, wobei ein gesetzlich festgelegter Betriebskostenkatalog genau definiert, welche Positionen darunter fallen. Nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) sind Vermieter*innen verpflichtet, die Abrechnung bis spätestens 30. Juni durchzuführen und an einer geeigneten Stelle im Stiegenhaus auszuhängen.

Zu den verrechenbaren Betriebskosten zählen unter anderem die Entrümpelung herrenlosen Guts, Schädlingsbekämpfung, Kehrgebühren, Stromkosten für Gemeinschaftsbereiche, Verwaltungshonorare, Müllabfuhr sowie Hausreinigung. Ausdrücklich nicht als Betriebskosten verrechnet werden dürfen Erhaltungsarbeiten wie Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen an Dach, Stiegenhaus, Wohnungen oder anderen Gebäudeteilen. Diese müssen aus der Hauptmietzinsrücklage finanziert werden – eine direkte Weiterverrechnung an die Mieter*innen ist unzulässig.

Abrechnungspraxis prüfen

Bei der am häufigsten angewandten Pauschalabrechnung ziehen Vermieter*innen monatlich einen gleichbleibenden Betrag ein und erstellen einmal jährlich, spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, eine Abrechnung. Für eine genaue Überprüfung empfiehlt sich eine Einsichtnahme in die Rechnungsunterlagen. Das Mietrechtsgesetz ermöglicht eine Kontrolle der Betriebskosten bis zu drei Jahre rückwirkend.

Im besten Fall ergibt die Abrechnung ein Guthaben, das üblicherweise mit der übernächsten Mietzahlung verrechnet wird. Manchmal kann jedoch auch eine Nachzahlung anfallen – ein Umstand, der viele Mieter*innen zur genaueren Prüfung der Abrechnung veranlasst. Dies geschieht zu Recht, denn die Praxis zeigt, dass Abrechnungen leider häufig Fehler enthalten – oftmals zum Nachteil der Mietenden.

Erfahrungswerte der MieterHilfe zeigen, dass fehlerhafte Abrechnungen in Wien keine Seltenheit sind. Besonders häufig werden unzulässige Positionen wie Reparaturkosten, Instandhaltungsmaßnahmen oder überhöhte Beträge für externe Dienstleister verrechnet. Ein besonderes Augenmerk sollte daher auf Ausgaben für Hausreinigung, Müllabfuhr oder Verwaltungshonorare gelegt werden – hier treten laut Expert*innen die meisten Fehler auf.

Kostenlose Unterstützung

Die MieterHilfe der Stadt Wien bietet unter der kostenlosen Servicenummer 01/4000 8000 Unterstützung an. „Bei Betriebskosten herrscht oft Unklarheit darüber, was verrechnet werden darf und was nicht. Die MieterHilfe schafft hier Klarheit – kostenlos und unabhängig“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal.

„Unsere Expert*innen wissen genau, worauf bei der Betriebskostenabrechnung zu achten ist. Deshalb kann eine kostenlose Überprüfung für die Mieterinnen und Mieter bares Geld wert sein. Unser Appell lautet: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services und lassen Sie sich beraten. Nur eine Überprüfung bringt Gewissheit, ob tatsächlich alles korrekt verrechnet wurde“, betont Christian Bartok, Bereichsleiter der MieterHilfe der Stadt Wien.

Neben der telefonischen Beratung bietet die MieterHilfe auch einen kostenlosen Online-Betriebskostenrechner an, mit dem Mieter*innen ihre Jahresabrechnung selbst vorab überprüfen können. Bei auffälligen Abweichungen oder Unsicherheiten wird jedoch eine persönliche Beratung durch die Expert*innen dringend empfohlen, um unzulässige Verrechnungen rasch zu erkennen und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Vergewissern Sie sich jetzt, ob Ihre Betriebskosten korrekt berechnet wurden – besonders bei Ausgaben für externe Dienstleister*innen oder bei typischen Abrechnungsfehlern lohnt sich eine genaue Kontrolle.

Die Fachleute der MieterHilfe stehen telefonisch unter 01/4000 8000 von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr zur Verfügung. Für persönliche Beratungsgespräche wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Weitere Informationen finden Ratsuchende unter www.mieterhilfe.at.

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KO KOSMO-Redaktion
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