Die rund 200.000 Beschäftigten der österreichischen Metallindustrie können sich ab November 2024 auf eine spürbare Verbesserung ihrer Gehälter freuen.

Die vereinbarte Lohnerhöhung beträgt 4,8 Prozent, was sich aus der rollierenden Inflation plus einem zusätzlichen Prozent zusammensetzt. Zudem werden die Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 3,8 Prozent angehoben. Lehrlinge erhalten eine Erhöhung von 5,4 Prozent, während die Zulage für Nachtarbeit und die dritte Schicht um 8,16 Prozent steigt.
Neue Mindestlohnregelung
Der neue Mindestlohn für die Beschäftigten in der Branche wird auf 2.518,42 Euro im Monat festgelegt. Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zum Vorjahr ist, dass es keinen Deckel auf die Lohnerhöhungen gibt. Während 2023 die Zuschläge auf maximal 400 Euro pro Monat begrenzt waren, sind die Gehaltserhöhungen nun ohne Obergrenze, wie von der Gewerkschaft PRO-GE bestätigt wird.
Härtefallklausel: Eine Ausnahme
In bestimmten Unternehmen könnte jedoch die sogenannte Härtefallklausel zur Anwendung kommen. Diese Regelung betrifft Betriebe mit einem hohen Anteil an Personalkosten im Verhältnis zu ihren Erträgen. In solchen Fällen ist eine reduzierte Lohnerhöhung möglich, sofern eine betriebliche Einigung erzielt wird. Die Anpassung darf die Erhöhung um maximal 0,75 bzw. 1,5 Prozent senken. Somit könnten manche Beschäftigte eine Erhöhung von nur 3,3 Prozent statt 4,8 Prozent erhalten. Ein Ausgleich in Form von zusätzlicher Freizeit oder einer einmaligen Zahlung ist dabei erforderlich.
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Im Gegensatz zum Vorjahr, als es zu Arbeitsniederlegungen kam, verliefen die Verhandlungen dieses Mal ohne Streitigkeiten. Die Einigung auf eine Erhöhung der Löhne um die rollierende Inflation plus ein Prozent wurde bereits Ende 2023 erzielt. Dadurch wurde eine klarere und frühzeitigere Planung ermöglicht.