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Femizid

Bordell-Morde: Täter ist unzurechnungsfähig

Bordell-Morde: Täter ist unzurechnungsfähig
FOTO: X/@rosenheim24
2 Min. Lesezeit |

Der 27 Jahre alte Mann, der des dreifachen Mordes an Sexarbeiterinnen in einem Asiastudio im Bezirk Brigittenau beschuldigt wird, ist nach neuesten Erkenntnissen der Rechtsmedizin geistig nicht zurechnungsfähig. Diese Informationen, zuerst durch das Onlineportal „Oe24.at“ veröffentlicht, wurden vom Verteidiger des Beschuldigten, Philipp Springer, bestätigt.

Wie berichtet, soll ein gebürtiger Afghane im Februar in einem Wiener Erotik-Studio drei Prostituierte mit 96 Stichen getötet haben. Die brutalen Attacken führten beinahe zur Enthauptung eines der Opfer, während eine der Frauen bislang nicht identifiziert werden konnte. Die internationale Polizeibehörde Interpol wurde nun mit dem Fall beauftragt.

Gerichtsgutachten

Das Gutachten von Peter Hofmann, einem gerichtspsychiatrischen Sachverständigen, legt dar, dass der Verdächtige, Ebadullah A., während der Tat von einer paranoiden Schizophrenie beeinträchtigt war – eine psychische Erkrankung, die seine Schuldfähigkeit erheblich in Frage stellt. Das Gutachten, datiert auf den 1. Mai, offenbart, dass der Mann zum Zeitpunkt der Gewalttat unzurechnungsfähig war.

Ebadullah A., ist gemäß des vorliegenden Gutachtens eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Die Kombination aus dieser schweren psychischen Erkrankung und der Schwere der Verbrechen, erfordert eine Unterbringung in einer Hochsicherheitspsychiatrie.

Unterbringung in geschlossener Anstalt

Springer, der Rechtsbeistand des Angeklagten, kündigte an, dass sein Mandant wahrscheinlich die nächsten Jahrzehnte in einer solchen geschlossenen Anstalt verbringen wird, was die Schwere der Angelegenheit unterstreicht. „Der Beschuldigte wird voraussichtlich viele Jahre in einer geschlossenen Anstalt verbringen“, so Springer, was die Tragweite des Urteils verdeutlicht und die Gesellschaft vor weiteren möglichen Taten schützen soll.

Von Beginn des Prozesses an hatte Springer auf die psychische Verfassung seines Klienten hingewiesen, eine Position, die von der Staatsanwaltschaft Wien am 21. März öffentlich anerkannt wurde. „Die psychische Erkrankung des Mandanten wurde von Anfang an thematisiert“, legt der Anwalt dar. Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte die Bedeutung dieser Komponente: „Die Staatsanwaltschaft hat eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen als relevanten Faktor bestätigt.“

Die Morde stellen auch die Notwendigkeit der Diskussion über die Betreuung und Kontrolle psychisch kranker Personen, die potentiell gefährlich sind, in den gesellschaftlichen Fokus.

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KO KOSMO-Redaktion
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