Ein 61-jähriger Bosnier mit Wohnsitz in Vorarlberg sieht sich mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert. Laut Staatsanwaltschaft soll er über einen Zeitraum von fünf Jahren parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld beziehungsweise Invalidenrente als Busfahrer tätig gewesen sein. Der Vorwurf: Betrug am Staat in Höhe von mehr als 30.000 Euro.
Die Anklagebehörde stützt ihre Argumentation auf dokumentierte 752 Grenzübertritte nach Bosnien-Herzegowina und Kroatien, die der Mann im Auftrag eines befreundeten Busunternehmens durchgeführt haben soll.
Im Gerichtssaal am Montag wies der mehrfach an den Bandscheiben operierte Invaliditätsrentner die Vorwürfe entschieden zurück. Er erklärte, regelmäßig seine Verwandten in Kroatien zu besuchen und ein Haus in Bosnien-Herzegowina zu besitzen, das Instandhaltung erfordere. Für diese Fahrten habe er entweder sein eigenes Fahrzeug oder den auf seine Ehefrau zugelassenen VW-Kleinbus genutzt.
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Fehlender Führerschein
Einen für Busse erforderlichen Führerschein besitze er nicht. Diese Darstellung bekräftigten sowohl seine Frau als auch sein Sohn in ihren Zeugenaussagen. Der Angeklagte räumte zwar ein, auch andere Fahrzeuge für seine Reisen genutzt zu haben, diese hätten jedoch Familienmitgliedern in Deutschland, Österreich, Bosnien und der Schweiz gehört.
Sichtlich überrascht reagierte der Beschuldigte, als der Staatsanwalt ihn mit den Ermittlungsergebnissen konfrontierte: „Sie wurden bei 752 Grenzübertritten mit 24 verschiedenen Autos registriert!“ Dennoch blieb der 61-Jährige bei seiner Verteidigung und bestritt jegliche Tätigkeit als bezahlter Busfahrer.
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Polizeikontrolle
Lediglich in einem Einzelfall habe er sechs Passagiere in seinem Kleinbus mitgenommen, nachdem ein Fahrzeug der befreundeten Firma kurz vor der Grenze eine Panne erlitten hatte. Dieser Vorfall führte im März vergangenen Jahres zu einer Polizeikontrolle kurz vor dem Karawankentunnel (Tunnel zwischen Österreich und Slowenien), nachdem eine anonyme Anzeige eingegangen war.
Trotz des Plädoyers der Staatsanwaltschaft für eine Verurteilung entschied die Richterin auf Freispruch mangels ausreichender Beweise.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.