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BETRUGSSKANDAL

Bosnisches Gesetz verhindert Mamićs Auslieferung an Kroatien

Zdravko-Mamic-Auslieferung
(FOTO: R. D./Klix.ba)

Die Kroatische Regierung erließ einen internationalen Haftbefehl für Zdravko Mamić, der kürzlich des Betruges schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 6,5 Jahren verurteilt wurde.

Das Gespanschaftsgericht in Osijek befand den Fußball-Pate und Dinamo Zagreb-Boss wegen des Modrić-Lovren-Transfers für schuldig (KOSMO berichtete). Zdravko Mamić wurde zu einer Gefängnisstrafe in der Höhe von sechs Jahren und sechs Monaten veruteilt (KOSMO berichtet). Der Veruteilte war bei der Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal zugegen und befindet sich derzeit in Međugorje (Herzegowina).

Rechtliche Grundlage
Im Falle, dass Kroatien einen Antrag auf Auslieferung einer Person, die kein Staatsbürger Bosnien-Herzegowinas ist, stellt, so wird dieser vom bosnisch-herzegowinischen Rechtsministerium bearbeitet. Dies bedeutet, dass Kroatien innerhalb von 40 Tagen alle notwendigen Dokumente an die zuständigen Organe in Bosnien-Herzegowina weiterleiten muss, auf deren Basis diese eine Entscheidung in der jeweiligen Causa fällen.

Bezüglich Zdravko Mamić, der über die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft verfügt und in erster Instanz durch das Osijeker Gericht verurteilt wurde, ist es schwierig hervorzusehen, welche Schritte die kroatische Regierung einleiten wird, um den Fußball-Paten auf kroatischen Boden zu bringen.

Kann Mamić sich in Sicherheit wiegen?
Der Artikel 34. des bosnisch-herzegowinischen Gesetzes für Hilfe in internationalen Straffällen besagt, dass ein Staatsbürger Bosnien-Herzegowinas für Straftaten in einem anderen Land nicht ausgeliefert werden kann, insofern kein bilaterales Abkommen zwischen den beiden Staaten besteht.

Bosnien-Herzegowina und Kroatien verfügen über ein solches Abkommen, welches allerdings erst im November 2012 unterzeichnet wurde. Insofern der Tatzeitpunkt in einen Zeitraum vor der Unterzeichnung fällt, so gibt es keine rechtliche Grundlange für eine Auslieferung. Dies könnte Mamić zugutekommen, da er für Straftaten verurteilt wurde, die er im Jahr 2008 und 2009 begangen haben soll.

Ebenso müssen alle Straftaten, für welche das Auslieferungsabkommen gilt, in dem Dokument direkt angeführt sein. Dies bedeutet, dass womöglich jene Tatbestände, für die Mamić verurteilt wurde, gar nicht Teil des bilateralen Abkommens zwischen Bosnien-Herzegowina und Kroatiens sind.