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Konfrontation

Brüssel gegen Budapest: Millionen-Hammer für Orbans Asylpolitik

Brüssel gegen Budapest: Millionen-Hammer für Orbans Asylpolitik
(FOTO: EPA/OLIVIER HOSLET)
3 Min. Lesezeit |

Eine Million Euro täglich soll Ungarn zahlen – wegen seiner harten Asylpolitik. Doch Budapest wehrt sich gegen die EuGH-Strafe und kündigt rechtliche Schritte an.

Ungarn will gegen die Millionenstrafe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtlich vorgehen. Justizminister Bence Tuzson kündigte am Freitag entsprechende Schritte an. „Ungarn wird gezwungen, eine Geldstrafe zu zahlen, weil es seine Grenzen schützt“, erklärte Tuzson. „Wir halten das für ungerecht und werden das nicht akzeptieren.“ Die Regierung in Budapest vertritt den Standpunkt, dass sie mit ihrer Grenzpolitik nicht nur nationale, sondern auch gesamteuropäische Sicherheitsinteressen wahrnehme.

Der EuGH hatte tags zuvor eine tägliche Strafzahlung von einer Million Euro gegen Ungarn verhängt. Grund dafür ist die fortgesetzte Weigerung der ungarischen Regierung, ein früheres Urteil des Gerichtshofs umzusetzen. Bereits 2020 hatten die Luxemburger Richter festgestellt, dass die restriktive Asylpolitik des Landes gegen EU-Recht verstößt. Da Budapest die geforderten Anpassungen nicht vornahm, griff das Gericht nun zum Instrument der finanziellen Sanktion.

400 Millionen Euro Gesamtstrafe erreicht

Die aktuellen täglichen Zwangsgelder kommen zusätzlich zu einer bereits verhängten Pauschalstrafe von 200 Millionen Euro hinzu. Da sich Ungarn weiterhin weigert, die Strafen zu zahlen, ist der Gesamtbetrag mittlerweile auf über 360 Millionen Euro angewachsen. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, die ausstehenden Beträge direkt von künftigen EU-Zahlungen an Ungarn abzuziehen.

EU-Kommission reagiert

Die Europäische Kommission reagierte positiv auf die Entscheidung des höchsten EU-Gerichts. Eine Sprecherin betonte in Brüssel, das Urteil sende ein deutliches Signal an alle Mitgliedstaaten: Die Nichtbefolgung von EuGH-Entscheidungen ziehe konkrete Konsequenzen nach sich.

Die Migrationspolitik der ungarischen Regierung steht seit langem im Fokus internationaler Kritik. Menschenrechtsorganisationen werfen Budapest vor, systematisch gegen internationale Schutzstandards zu verstoßen und Asylsuchende bewusst abzuschrecken. Die EU-Kommission leitete deshalb mehrere Vertragsverletzungsverfahren ein.

Vorgeschichte des Streits

In seinem Grundsatzurteil vom Juni 2024 wertete der EuGH Ungarns Asylpolitik als „außergewöhnlich schwerwiegenden Verstoß gegen EU-Recht“. Konkret kritisierten die Luxemburger Richter, dass Budapest Asylsuchende rechtswidrig in Transitzonen festhält, ihnen den Zugang zu Asylverfahren systematisch erschwert und sie aus dem Staatsgebiet ausweist, obwohl sie Rechtsmittel gegen abgelehnte Anträge eingelegt haben.

In einem vorangegangenen Urteil hatte der EuGH Ungarn bereits verpflichtet, den Zugang zu Asylverfahren sicherzustellen und rechtswidrige Inhaftierungen zu beenden. Als die Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban dieser Verpflichtung nicht nachkam, beantragte die Kommission 2022 die Verhängung von Zwangsgeldern.

Da Budapest die geforderten Anpassungen nicht vornahm, griff das Gericht nun zum Instrument der finanziellen Sanktion.

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KO KOSMO-Redaktion
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