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ARTIKEL 9

Corona-Demos und Westbalkan-Gipfel: Slowenien erlaubt Polizeigewalt (VIDEOS)

(FOTO: zVg.)

Angesichts neuer Massenproteste gegen die Corona-Maßnahmen und im Vorfeld des EU-Westbalkan-Gipfels hat die slowenische Regierung erstmals in seiner Geschichte den Artikel 9 des Gesetzes über polizeiliche Aufgaben und Befugnisse aktiviert.

Dieser Artikel besagt, dass Polizisten Demonstrierende zuerst ermahnen müssen. Jedoch ist ihnen bei Nichtbeachtung der polizeilichen Anweisungen erlaubt, Polizeigewalt einzusetzen. Vor Inkrafttreten des Artikels 9 mussten Personen erst gewalttätig werden oder eine große Gefahr darstellen, ehe die Polizeibeamten gewaltsamen Maßnahmen ergreifen durften. Dieser Zustand darf höchstens sieben Tag andauern und wird aufgehoben, sobald der Grund für ihre Einführung weggefällt.

Verfassungsgericht eingeschaltet
Der Veranstalter des Protests gegen die Corona-Maßnahmen hat bereits angekündigt, wegen der „rechts- und verfassungswidrigen Entscheidung der Regierung“ Berufung beim Verfassungsgericht einzulegen.

Die slowenische Regierung beschloss auf ein vermehrtes Polizeiaufgebot zu setzen, um die Bewegungsfreiheit auf öffentlichen Plätzen einzuschränken, da man heftige Ruhestörungen in der Hauptstadt, in Bled und in Predoslje, wo morgen der EU-Westbalkan-Gipfel stattfinden wird, erwartet. In Ljubljana wurden auf dem Platz der Republik und dem Bereich vor dem Parlament sowie auf dem Prešeren-Platz, der Miklošičeva cesta und vor dem InterContinental Hotel Metallzäune aufgestellt.