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NEUE REGELUNG

Corona-Fall in Kindergarten oder Volksschule: Keine Quarantäne und Tests für restliche Kinder

(FOTO: iStockphoto)

Wie die MA11 heute in einem neuen Informationsblatt mitteilte, gibt es ein neues Vorgehen für Kinder bis zum Ende des Volksschulalters in Bildungseinrichtungen.

Kinder bis zum 10. Lebensjahr werden künftig nicht mehr als Kontaktperson 1 gezählt, insofern sie Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf da Coronavirus getestet wurde.

„Aufgrund des geringen Risikos einer Übertragung durch Kinder bis zum Ende des Volksschulalters kann der Gruppen-/Klassenverband bzw. die Betreuungspersonen in der Bildungseinrichtung bei Positivtestung eines Kindes bis zum Ende der 4. Schulstufe als K2-Kontakt eingestuft werden“, ist dem Schreiben der Stadt Wien zu entnehmen. Dies bedeutet, dass alle Kinder auch weiterhin die Bildungseinrichtung besuchen dürfen, obwohl es einen positiven Corona-Fall in der Kindergartengruppe oder Klasse gab.

Andere Regelungen bei 2 oder mehr Fällen
Insofern innerhalb einer Gruppe oder einer Klasse innerhalb von 10 Tagen zwei oder mehr Kinder bzw. Betreuungspersonen positiv auf das Coronavirus getestet werden, so obliegt die Entscheidung über die Isolierung von Kontaktpersonen der Gesundheitsbehörde.

Unverändert bleibt die Vorgehensweise bei positiven Corona-Fällen ab der 5. Schulstufe, egal ob es sich um einen Schüler oder einen Lehrenden handelt. Enge Kontaktpersonen müssen in eine zehntägige Heimquarantäne.