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AB 1. FEB.

Corona-Impfpflicht: Neue Details zu knallharten Strafen für Impfverweigerer

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(FOTOS: iStockphotos)

Die Impfpflicht soll mit 1.02.2022 in Kraft treten. Alle Details und die knallharten Strafen hier im Überblick.

Am Sonntag, den 05.12. wurde der Gesetzesentwurf für die Corona-Impfpflicht finalisiert. Das Dokument ist acht Seiten lang und soll für Teenager ab 14 Jahren gelten. Wer sich nicht impfen lässt, muss mit harten Strafen rechnen. Alle Details und die knallharten Strafen hier im Überblick:

Impfverweigerer zahlen alle 3 Monate 600€ Strafe
Ab 15. Februar sollen alle Personen, die in Österreich einen Wohnsitz haben und noch ungeimpft sind, einen Brief bekommen, in dem sie zur Impfung aufgefordert werden. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss bereits ab Mitte März mit harten Strafen rechnen: Ab dann zahlen Impfverweigerer nämlich alle drei Monate 600€ – so lange, bis sie sich impfen lassen! Die Höchststrafe beträgt pro Jahr somit 2.400 Euro, aber: Werden die Strafen nicht eingezahlt, wird es sogar noch teurer. Dann sind nämlich Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro möglich.

Laut dem Gesetzesentwurf sollen alle eingenommenen Strafzahlungen an die lokalen Krankenanstalten fließen. Allerdings müssen sich nicht alle Personen ab Februar gegen das Coronavirus impfen lassen. Vier Personengruppen sind von der Impfpflicht ausgenommen:

Von der Impfpflicht befreit:

  • Schwangere
  • Genesene – für sechs Monate nach einer Corona-Infektion
  • Personen, die sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht impfen lassen können (Attest nötig)
  • Kinder bis zum 14. Lebensjahr

Aber: Frauen, die ihr Baby bekommen haben, Teenager nach dem 14. Geburtstag und Genesene nach dem 180. Tag ihres Positiv-Tests haben bis Ende des Folgemonats Zeit, ihre erste Dosis abzuholen.

Ab 14 Jahren: Neue Infos zur knallharten Impfpflicht

3 Impfungen nötig:
Weiters sieht der vorläufige Gesetzesentwurf vor, dass man insgesamt drei Impfdosen erhält:

  • Erstimpfung: Ab 1.2.2022 Pflicht
  • Zweitimpfung: Frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung
  • Drittimpfung: Frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Vorimpfung

Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Allerdings gibt es noch keine offizielle Bestätigung dieses Gesetzesentwurfes. Laut dem Gesundheitsministerium wird in den kommenden Tagen mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung von SPÖ und NEOS noch weiter an dem Impfpflicht-Plan gearbeitet. Erst danach soll das Ergebnis bekannt gegeben werden.

Quellen und Links: