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SCHULSTART

Coronavirus: Lehrer dürfen aus Angst zu Hause bleiben

(FOTO: iStockphoto)

Das letzte Woche präsentierte Konzept von Bildungsminister Heinz Faßmann sieht vor, Schüler wie Lehrer bei starker psychischer Belastung des Unterrichts erlaubt fernbleiben dürfen.

Faßmann erklärte letzten Montag, wie der Schulstart im September aufgrund von COVID-19 aussehen wird. Dabei nannte der Bildungsminister 4 Kernpunkte, die sich ändern werden und betonte: „Wir wollen mit einem normalen Regelunterricht starten. Wir machen alles dafür. Eltern können sich auf uns verlassen.“ Das große Ziel für das neue Schuljahr sei es, flächendeckende Schulschließungen zu vermeiden.

Freistellung
Ebenso wurde mit dem neuen Konzept festgehalten, dass Schüler und Lehrer bei „besonderen psychischen Belastungen“ zu Hause bleiben können: „Daneben kann es Personen (Lehrende wie Schülerinnen und Schüler) geben, die zwar nicht zur Risikogruppe gehören, aber für die der Schulbesuch insbesondere bei steigenden Infektionszahlen eine besondere psychische Belastung darstellt oder die mit einer Person aus der Risikogruppe im selben Haushalt leben.“

Um eine solche Freistellung zu bekommen, muss ein Attest vorgelegt werden. Insofern eine Lehrkraft nicht mehr für den Präsenzunterricht einsetzbar bar, so müssen sie jedoch andere Arbeiten verrichten. So sollen betroffenen Lehrende dann für die Betreuung von Distance-Learning und andere Tätigkeit herangezogen werden, die im Homeoffice erledigt werden können. Freigestellte Schüler müssen den Stoff selbstständig nachlernen.