Vom Fachmann zum Fahrradverkäufer bei einem Taxiunternehmen – ein AMS-Vermittlungsvorschlag sorgt für Empörung und entfacht eine hitzige Debatte über Zumutbarkeit und Qualifikation.
Ein 34-jähriger Mann, der bereits seit seinem 15. Lebensjahr berufstätig ist, äußert heftige Kritik am Arbeitsmarktservice (AMS). Nach seiner kürzlichen Kündigung aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der erneuten Meldung beim AMS reagierte er empört auf einen unpassenden Vermittlungsvorschlag. Das Amt wollte ihn bei einem Taxiunternehmen als Fahrrad-Verkäufer unterbringen. „Wo ist da die Logik? Auf Zeit gesehen würde ich wieder kündigen, weil ich den Job hasse“, erklärte er gegenüber „Heute“. Seine Erfahrung findet im Leserforum des Mediums breite Resonanz.
Der Fall ist kein Einzelfall. Aktuelle AMS-Statistiken zeigen, dass 18 Prozent aller Vermittlungsvorschläge im zweiten Quartal 2025 als qualifikationsfremd eingestuft wurden. Besonders betroffen sind Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Zahl solcher Vorschläge ist im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent gestiegen – eine Entwicklung, die das AMS mit dem anhaltenden Fachkräftemangel und der Notwendigkeit erklärt, offene Stellen rasch zu besetzen.
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Eine Nutzerin bringt den Widerspruch auf den Punkt: „Einerseits predigt man uns ständig Ausbildung! Ausbildung! Qualifikation! Qualifikation! – damit man beruflich Erfolg hat. Hat man die dann und wird trotzdem arbeitslos, dann soll man JEDEN Job annehmen? Das ist doch völlig abstrus.“
Geteilte Meinungen
Die Meinungen zur Situation des Arbeitssuchenden gehen jedoch auseinander. Mehrere Kommentatoren vertreten eine pragmatische Position: „Er muss den Job nicht annehmen. Er kann einfach aufhören, AMS-Geld zu beziehen“, schreibt ein Nutzer. Ein anderer rät zur Anpassung der Erwartungshaltung: „Wenn ich arbeitslos bin, sollte ich nicht so hohe Ansprüche stellen.“
Während einige Forumsteilnehmer von ähnlichen Erfahrungen mit qualifikationsfremden Jobangeboten berichten, schildern andere durchaus positive Erlebnisse mit der Behörde: „Offenbar gibt es große Unterschiede beim AMS. Ich würde immer sehr freundlich und zuvorkommend behandelt.“
Rechtliche Vorgaben
Die rechtliche Situation ist eindeutig: Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sind verpflichtet, „zumutbare“ Arbeit anzunehmen. Darunter fallen laut AMS Tätigkeiten, die körperlich machbar sind, keine Gesundheitsgefährdung darstellen und angemessen entlohnt werden.
Die Konsequenzen bei Verweigerung sind auf der AMS-Website klar formuliert: „Wenn Sie sich weigern, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder Ihr Verhalten darauf abzielt, dass ein Unternehmen Sie nicht einstellt, erhalten Sie sechs Wochen kein Geld von uns – im Wiederholungsfall acht Wochen.“ Diese Regelung wurde zuletzt im Juni 2025 in den AMS-Richtlinien bestätigt und gilt gemäß § 9 AlVG unabhängig von der individuellen Qualifikation, sofern die Tätigkeit als zumutbar eingestuft wird.