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NEUES JAHR

2021: Vergünstigungen für Bahn,Öffis und Rad

Symbolbild (FOTO: Wiener Linien/M.Helmer)

Das Jahr 2021 fängt gut an. In verschiedenen Bereichen kommt es zu Vergünstigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel von Rad und Bahn.

Ab 1. Juli 2021 sind alle vom Arbeitgeber bezahlten Fahrtickets für die Öffis mit Ausnahme von Tageskarten und Einzelfahrscheinen steuerfrei. Jedoch muss die Karte sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort gültig sein. Die Steuerfreiheit galt bisher nur für Netz- und Streckenkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Allerdings muss die Karte am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Bisher galt die Steuerfreiheit nur für Strecken- oder Netzkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wer mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten E-Bike oder Fahrrad zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unterwegs ist, wird nichts an seiner Pendlerpauschale verlieren. Bei der Bahn wird jedoch von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter „grüner“ Strom aus erneuerbaren Energieträgern ab 1. Juli komplett steuerfrei.