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Entlastungsmaßnahmen

Der Dezember bringt Entlastungen bis zu 700 Euro!

EURO_GELDSCHEINE
(FOTO: iStock)

Mit einer weltweiten Rekord-Teuerung bringen die Entlastungsmaßnahmen österreichischen Haushalten bis zu 700 Euro pro Jahr an Ersparnis.

Ab Dezember treten im Oktober beschlossenen Anti-Teuerungsmaßnahmen wie die Strompreisbremse und der Netzkostenzuschuss. Diese bringen eine spürbare Entlastung für alle, und zwar rund 700 Euro pro Haushalt jährlich. Neben der Valorisierung der Sozialleistungen und der Abschaffung der kalten Progression, soll damit spätestens ab Januar 2023 wieder deutlich mehr Geld im am Konto bleiben.

Strompreisbremse ab 01. Dezember

Die Strompreisbremse gilt von 01. Dezember 2022 und bis einschließlich 30. Juni 2024. Sie bringt eine durchschnittliche Ersparnis von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Diese Entlastung ist automatisch auf der Stromrechnung in diesem Zeitraum verrechne. Dabei bildet die Berechnungsgrundlage den durchschnittlichen Stromverbrauch einer dreiköpfigen Familie im Haushalt. Dieser liegt meistens von 2.900 kWh mit 10 Cent pro kWh festgesetzt. Sollte der jährliche Stromverbrauch diesen Wert übersteigen, so muss der Marktpreis diesen entrichten.

Netzkostenzuschuss

Personen mit niedrigerem Einkommen bekommen ab Jänner 2023 einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze wird auf 1.200 Euro monatliches Nettoeinkommen erhöht, um den Zuschuss zu bekommen. Alle Haushalte haben Anspruch darauf, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind. Somit steigt die Entlastung auf bis zu 700 Euro im Jahr an. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 1. Jänner 2023 und endet voraussichtlich am 30. Juni 2024.

Weitere Boni geplant

Neben der Strompreisbremse treten ab Jänner 2023 weitere Enlastungen in Kraft. Dazu zählen etwa Steuersenkungen, Inflationsanpassungen und Gehaltserhöhungen. PensionistInnen profitieren etwa von einer Pensionerhöhung um mindestens 5,8 Prozent.

Die Lohn- und Einkommensteuer werden auch gesenkt (Abschaffung der kalten Progression). Weitere Maßnahmen der Steuerreform werden umgesetzt und die Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, etc.) werden jährlich an die Inflation angepasst.