Die konservative kroatische Regierung beabsichtigt, im kommenden Jahr eine Grundsteuer einzuführen. Diese Steuer soll zwischen 60 Cent und acht Euro pro Quadratmeter betragen. Dies gab Finanzminister Marko Primorac am Montag Medienberichten zufolge bekannt. Darüber hinaus soll die Pauschalsteuer für Ferienvermieter erhöht werden.
Gegen Kurzzeitvermietung
Mit der neuen Grundsteuer möchte die kroatische Regierung vor allem die Kurzzeitvermietungen eindämmen. „Leider haben wir das Problem, dass aufgrund der geringen Besteuerung von Immobilien und Mieteinnahmen viele Bürger sich auf Kurzzeitvermietungen konzentrieren“, erklärte Primorac im kroatischen Privatsender RTL. Dies habe negative Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Immobilien. Der Finanzminister wies auch auf wirtschaftliche Folgen hin: „Statt in innovative Unternehmen und neue Technologien zu investieren, wird in Mietwohnungen investiert“, betonte Primorac.
Zielgruppen der Grundsteuer
Die Grundsteuer soll hauptsächlich Wohnungen für kurzfristige touristische Vermietung sowie leer stehende Immobilien betreffen, es sei denn, diese sind unbewohnbar. Dauerhaft bewohnte oder langfristig vermietete Immobilien werden von der Steuer ausgenommen. Zudem wird die bisherige Steuer auf Ferienwohnungen durch die Grundsteuer ersetzt.
Pauschalsteuererhöhung
Die Höhe der Grundsteuer wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt, welche 80 Prozent der Einnahmen erhalten. Die restlichen 20 Prozent fließen in das Staatsbudget.
Für Ferienvermieter wird die jährliche Pauschalsteuer, die pro angebotenem Bett erhoben wird, ebenfalls steigen. Diese Pauschale richtet sich nach dem Tourismusentwicklungsindex und wird in hoch entwickelten Tourismusregionen zwischen 150 und 300 Euro pro Bett betragen.
Kleinvermieter äußerten Bedenken hinsichtlich der geplanten Reform. Sie befürchten, dass eine erhöhte Steuerlast das Ende für familiengeführte Ferienvermietungen bedeuten könnte. Derzeit liegt die Jahrespauschale pro Bett bei 199 Euro, was in einigen Medienberichten als relativ geringe Besteuerung angesehen wird.
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