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MASKENPFLICHT

Diese Menschen müssen keine FFP2-Maske tragen

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(FOTO: iStock)

Ab 25. Jänner sind die FFP2-Masken in ganz Österreich Pflicht, der Preis wird noch verhandelt. Müssen alle Personen so einen Mund-Nasen-Schutz tragen? Nein, es gibt Ausnahmen!

Viele heimische Markt-Ketten haben bereits FFP2-Masken-Bestellungen in Auftrag gegeben und erwarten die Lieferung „Ende nächster Woche“. Laut Angaben sollen Einkommensschwache der Regierung die FFP2-Masken kostenlos erhalten. Normalerweise müssen alle Menschen in den Öffis und im Handel eine Maske tragen, doch es gibt auch hier einige Ausnahmen.

Eine Maske für Bartträger ist beispielsweise nicht geeignet, da es einen zu großen Abstand zwischen Bart und Haut gibt, der Mund-Nasen-Schutz liegt nicht ganz an und schließt nicht komplett ab. In den Geschäften und den Öffis könnte ein Bart durchaus zu Problemen führen.

Schwangere Frauen dürfen gemäß Arbeitsschutz keinen FFP2-Mund-Nasenschutz tragen. Diese können nämlich das Atmen erschweren. Menschen mit Vorerkrankungen müssen ebenfalls die Masken nicht tragen, da sie Schwierigkeiten verursachen könnten.Beim Tragen der Maske sollte unbedingt eine Pause eingelegt werden.

Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, müssen auch keine Maske tragen. Jedoch muss ein Attest mitgeführt werden. Weiteres sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von der Maskenpflicht befreit. Kinder von sechs bis 14 Jahren müssen ebenfalls keine FFP2-Maske tragen, dafür aber eine enganliegende Maske tragen.