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CORONAKRISE

Diese neuen Corona-Maßnahmen gelten nun 4 Wochen lang

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Nun hat das Gesundheitsministerium die Novelle zur Schutzmaßnahmenverordnung vorgelegt. Kosmo zeigt, welche neuen Regeln es gibt und wie lange sie gültig sind.

Nun hat das Gesundheitsministerium die Novelle zur Schutzmaßnahmenverordnung vorgelegt. Kosmo zeigt euch, welche neuen Regeln es gibt und wie lange sie gültig sind.

Sobald der Nationalrat sie abgesegnet hat, soll die gesamte Verordnung bis auf eine Ausnahme ab dem 15. März gelten. Ausnahme: „Nachschärfungen“ im beruflichen Bereich sollen ab 1. April in Kraft treten, damit man die nötige Vorbereitungszeit gewährleistet, heißt es. Dabei meint man folgendes: Betriebe ab 51 Angestellte brauchen ab dem 1. April ein verpflichtendes Corona-Präventionskonzept.

Dagegen sind nun Lockerungen unter strengen Maßnahmen in ganz Österreich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich des Sports und in der Jugendarbeit vorgesehen. Auch Selbsthilfegruppen können sich ab 15.März österreichweit treffen. „Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag für das Wohlergehen der jungen Menschen in Österreich und für die psychische Gesundheit während der Pandemie“, betont das Gesundheitsministerium.

Verlängerung der Ausgangssperre:
Weiteres beinhaltet die 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung die kontrollierte Aufsperrung in der Modellregion Vorarlberg, die ebenfalls ab 15. März 2021 anfangen soll. Die nächtliche Ausgangssperre wird für weitere 10 Tage verlängert.
Alle sonstigen Regeln in der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung sind für die nächsten vier Wochen gültig. Die Regeln werden laufend evaluiert und können aufgrund der epidemiologischen Lage angepasst werden, heißt es.

Außerschulische Jugendarbeit bis zum 18. Lebensjahr, darf im Freien aber auch in geschlossenen Räumen stattfinden. Eine Testverpflichtung für die Minderjährige besteht nur in geschlossenen Räumen. Insgesamt dürfen sich maximal zehn Personen mit bis zu zwei Betreuer in einem Raum befinden. Außerdem muss es ein verpflichtendes Präventionskonzept geben. Weiteres soll die Teilnahme nur gegen eine Registrierungspflicht möglich sein.

Sport ohne Körperkontakt:
Bewegung und Sport für bis zu 18-Jährige darf nur ohne Körperkontakt stattfinden. Eine Testverpflichtung gibt es für Jugendliche keine. Auch hier gilt: Maximal zehn Menschen, plus zwei Trainer. Selbsthilfegruppen finden auch statt, wobei sie in geschlossen Räumen verpflichtet sind eine FFP2-Maske zu tragen.