In Kürze laufen entscheidende Fristen ab, um in Österreich wichtige Anträge für Bonuszahlungen, Rückerstattungen und Zuschüsse einzureichen, die Haushalten mehrere Hundert Euro einbringen können. Zusätzlich werden ab Juli neue Teuerungsboni erwartet, von denen Zehntausende profitieren werden.

In wenigen Tagen laufen die Fristen aus, um in Österreich verschiedene Zuschüsse, Bonuszahlungen und Rückerstattungen zu beantragen, die vielen Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Entlastung bringen sollen. Pro Haushalt können dabei Hunderte Euro möglich sein.
Bis zum 30. Juni 2024 müssen Anträge gestellt werden, um beispielsweise den Netzkostenzuschuss oder andere zusätzliche Zahlungen zu erhalten.
Ab Juli treten neue Teuerungsboni in Kraft, die im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen für viele Arbeitnehmer beschlossen wurden. Zusätzlich wird der neue Handwerkerbonus eingeführt, der rückwirkend ab März gilt und Rückzahlungen von bis zu 2.000 Euro für Handwerksleistungen ermöglicht.
Fahrkostenzuschuss
Im Jahr 2024 wird im Burgenland ein Fahrtkostenzuschuss für Pendler eingeführt, der bis zu 850 Euro betragen kann. Voraussetzungen dafür sind ein Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Arbeitswegstrecke von mindestens 20 km und ein monatliches Bruttoeinkommen von höchstens 3.697 Euro. Bei Alleinerziehenden wird diese Einkommensgrenze um 10 Prozent pro Kind erhöht.
Die Förderung ist gestaffelt je nach Entfernung zum Arbeitsplatz. Ab einer Strecke von 20 km besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss, der zwischen 137 und 513 Euro liegt, abhängig von der Länge der Wegstrecke. Zudem werden 3 Euro pro zusätzlich gefahrenem Kilometer über dem Grenzwert der jeweiligen Stufe ausgezahlt. Nutzen Pendler überwiegend öffentliche Verkehrsmittel, erhalten sie einen Öko-Bonus von zusätzlich 20 Prozent.
Der maximale Fahrtkostenzuschuss beträgt 850 Euro pro Jahr. Anträge können noch bis zum 30. Juni 2024 online gestellt werden, wobei entsprechende Nachweise erforderlich sind.
Netzkostenzuschuss
Haushalte mit geringem Einkommen erhalten eine Unterstützung in Form eines Netzkostenzuschusses von bis zu 200 Euro pro Jahr. Dies entspricht 75 Prozent der Systemnutzungsentgelte, die vom Netzbetreiber berechnet werden, mit einer maximalen Obergrenze von 200 Euro. Der Anspruch auf diesen Zuschuss besteht bis Ende Juni 2024 und gilt für Haushalte, die von der Rundfunk- beziehungsweise ORF-Gebühr befreit sind. Dadurch kann die jährliche Entlastung auf bis zu 700 Euro steigen.
Zusätzlich zur Befreiung von Rundfunkgebühren müssen Haushalte auch von den Erneuerbaren-Förderbeiträgen befreit sein, um Anspruch auf den Netzkostenzuschuss zu haben. Ein entsprechender Antrag für die EAG-Befreiung kann gestellt werden. Ab dem 1. Juli wird der Stromkostenzuschuss halbiert, was für viele Haushalte eine spürbare Erhöhung ihrer Stromrechnung bedeutet.
Stromkostenrückerstattung
Die Frist zur Beantragung der Rückerstattung für überhöhte Strom- und Gaskosten bei Wien Energie endet am 30. Juni. Bis zu 275 Euro können erstattet werden, abhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Kunden, die am 31. August 2023 einen aktiven Optima-Vertrag hatten und automatisch auf den neuen Tarif umgestellt wurden, erhalten die Ausgleichszahlung automatisch auf ihr Konto. Personen, die dem automatischen Wechsel widersprochen haben, bleiben beim alten Tarif.
Die Rückzahlung variiert je nach Vertragsart und Haushalt. Stromkunden können bei einem durchschnittlichen Verbrauch bis zu 75 Euro zurückerhalten, während Gaskunden bis zu 200 Euro erhalten können. Die genaue Höhe der Zahlung wird von Wien Energie festgelegt, und alle Betroffenen werden darüber in einem Informationsbrief informiert.
Kinderbetreuungsbonus
Seit Anfang 2024 wurde der Kinderbetreuungsbonus in Oberösterreich auf 80 Euro pro Monat erhöht, was berechtigten Familien eine zusätzliche Familienförderung von insgesamt 960 Euro in diesem Jahr bringt.
Um den Bonus zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind darf kein kostenloses Betreuungsangebot in Anspruch nehmen (wie den beitragsfreien Kindergarten bis 13 Uhr), muss mindestens 37 Monate alt sein und gemeinsam mit einem Elternteil in Oberösterreich leben. Zudem müssen sowohl das Elternteil als auch das Kind österreichische oder EU-Staatsbürger sein. Der Antrag für den Kinderbetreuungsbonus kann für das gesamte Jahr 2024 online oder direkt beim Land Oberösterreich gestellt werden, wobei keine zusätzlichen Dokumente erforderlich sind.
Steuerrückzahlung
Ab dem 1. Juli wird automatisch die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, was bedeutet, dass Menschen, die bisher keinen Steuerausgleich für das Vorjahr eingereicht haben, dadurch im Durchschnitt auf mehrere Hundert Euro verzichten könnten.
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