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Gesetzesreformen

Neue Regeln ab August: Das ändert sich auf Baustellen und für Fachkräfte

Neue Regeln ab August: Das ändert sich auf Baustellen und für Fachkräfte
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Der August bringt gleich mehrere Rechtsänderungen – von KI-Kennzeichnungspflicht bis Verpackungsrecht. Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln.

Mit dem August tritt eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft, die Beschäftigte auf Baustellen, Unternehmen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz, Hersteller und Händler sowie Fachkräfte aus Drittstaaten gleichermaßen betreffen. Den Auftakt macht am 1. August die Reform der BauID-Karte, eines digitalen Identifikationssystems für Baustellenbeschäftigte, das künftig unter der Verwaltung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) steht. Die Nutzung bleibt weiterhin freiwillig; innerhalb der nächsten drei Jahre sollen rund 140.000 Bauarbeiter die Karte kostenlos erhalten, mit dem erklärten Ziel, Kontrollen auf Baustellen zu erleichtern und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

KI-Kennzeichnungspflicht

Einen Tag später, am 2. August, greifen weitere Bestimmungen des europäischen AI Acts. Unternehmen sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, KI-generierte Inhalte sowie den Einsatz von Chatbots im Kundenkontakt eindeutig zu kennzeichnen. Dasselbe gilt für manipulierte Bild-, Ton- und Videomaterialien, sogenannte Deepfakes, die künftig transparent als KI-Inhalte ausgewiesen werden müssen. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Am 12. August wird die neue EU-Verpackungsverordnung, bekannt als PPWR, unmittelbar anwendbar. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsmüll zu verringern, das Recycling zu stärken und problematische Stoffe wie PFAS (Ewigkeitschemikalien) in Lebensmittelverpackungen deutlich einzuschränken. Auch wenn zahlreiche Detailregelungen erst schrittweise umgesetzt werden, gilt für Hersteller und Händler bereits jetzt ein veränderter Rechtsrahmen.

Neue Verpackungsregeln

Neu ist zudem, dass Kaffee- und Teekapseln sowie Teebeutel rechtlich als Verpackungen eingestuft werden und damit in die bestehenden Recycling- und Sammelsysteme einzubeziehen sind.

Ebenfalls für August erwartet werden Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, mit denen Österreich Teile des EU-Asyl- und Migrationspakts in nationales Recht überführt. Im Mittelpunkt stehen dabei beschleunigte Verfahren für die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Fachkräften aus Drittstaaten sowie neue Regelungen zu Arbeitgeberwechsel und Familiennachzug.

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KO KOSMO-Redaktion
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