Der Tiroler Energieversorger TIWAG muss laut finanz.at seinen Kunden Preiserhöhungen erstatten. Ein Gerichtsurteil verpflichtet das Unternehmen zur Rückzahlung, trotz eines Entlastungspakets.

Der Tiroler Energieversorger TIWAG hat vor dem Bezirksgericht einen Rückschlag erlitten. Im Zentrum des Falls stehen Klagen von Kunden, die sich gegen Preiserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 richten. Das Gericht entschied, dass die TIWAG die erhöhten Preise zurückerstatten muss – unabhängig von einem zuvor ausgehandelten Entlastungspaket. Gegen dieses Urteil hat die TIWAG Berufung eingelegt.
Rückforderungen und Entlastung
Das neue Urteil könnte für betroffene Kunden Rückforderungen zwischen 300 und 1.500 Euro bedeuten. Das Entlastungspaket, das im Vorjahr zwischen der Arbeiterkammer (AK) und der TIWAG ausgehandelt wurde und einen Umfang von 60 Millionen Euro hat, darf laut Gericht nicht mit den Rückforderungen verrechnet werden. Diese Klagen wurden durch eine Musterklage der AK Tirol und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Jahr 2023 initiiert.
Auch andere Energieversorger stehen derzeit wegen Preiserhöhungen im Fokus von Klagen. Verbraucherschützer beobachten die Situation genau. Kunden können sich über den Verbraucherschutzverein (VSV) an einer Sammelklage gegen die Energieversorger EVN und Verbund beteiligen, um Rückforderungen geltend zu machen.
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Klagen gegen Burgenland
Auch die Burgenland Energie ist von Klagen betroffen. Der Wiener Anwalt Georg Zanger hat nach eigenen Angaben bereits Klagen für rund 2.500 Kunden eingereicht, die Rückzahlungen zwischen 900 und 1.500 Euro erwarten. Die Burgenland Energie reagiert gelassen auf diese Klagen und wirft dem Anwalt „fragwürdige Geschäftspraktiken“ vor.