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strenge Auflagen

Dieser Zuschuss wird verschärft!

Dieser Zuschuss wird verschärft!
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2 Min. Lesezeit |

Wärme soll für alle leistbar bleiben: Die Steiermark gewährt einkommensschwachen Haushalten 340 Euro Heizkostenzuschuss – allerdings mit verschärften Zugangskriterien.

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für die bevorstehende Heizperiode beschlossen. Einkommensschwache steirische Haushalte können ab sofort eine Unterstützung in Höhe von 340 Euro beantragen. Die Antragsstellung ist seit Donnerstag möglich, allerdings müssen Betroffene vorerst persönlich bei ihrer Wohnsitzgemeinde vorstellig werden, da das Online-Antragsverfahren temporär ausgesetzt wurde.

Bei den Förderkriterien wurden Anpassungen vorgenommen: Anspruchsberechtigt sind nunmehr ausschließlich EU-Bürger mit mindestens fünfjährigem Hauptwohnsitz in der Steiermark. Auch die Einkommensobergrenzen wurden neu definiert und orientieren sich am monatlichen Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Für Einzelpersonen liegt die Grenze bei 1.661 Euro, für Mehrpersonenhaushalte bei 2.492 Euro. Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich dieser Betrag um 498 Euro.

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Politische Unterstützung

Landeshauptmann Mario Kunasek unterstrich die Bedeutung dieser Maßnahme trotz angespannter Haushaltslage: „Die Politik muss sich den Problemen stellen, die viele Steirer aktuell besonders belasten.“ Gerade in Zeiten, in denen die Teuerung zahlreiche Haushalte vor schwierige Herausforderungen stellt, wollen wir dazu beitragen, dass Wärme leistbar bleibt.“ Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) ergänzte: „Der Heizkostenzuschuss soll jenen Steirerinnen und Steirern Sicherheit geben, die von den aktuellen Auswirkungen der Teuerung am stärksten betroffen sind. Kein Steirer soll überlegen müssen, ob er im Winter die Heizkörper aufdrehen kann.“

Antragstellung vor Ort

Die vorübergehende Aussetzung der Online-Antragstellung erfolgte aufgrund von Rückmeldungen zahlreicher Kommunen sowie des Städtebunds, die Verbesserungsbedarf beim digitalen Formular angemeldet hatten. Anträge müssen daher aktuell direkt bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern oder in den Grazer Servicezentren eingereicht werden. Im Vergleichszeitraum 2024/2025 wurden insgesamt 23.302 Anträge bearbeitet und Zuschüsse in Gesamthöhe von 8,98 Millionen Euro ausbezahlt.

Interessierte haben bis einschließlich 28. Februar 2026 Zeit, ihre Anträge einzureichen.

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KO KOSMO-Redaktion
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