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ILLEGAL

Doppelstaatsbürgerschaft: bisherige Kontrollen bestätigen Generalverdacht nicht

Türken-Aberkennung-Österreichische-Staatsbürgerschaft
(FOTOS: Wikimedia Commons/Boy from far; Government of Austria)

Der Wahlkampf läuft in der Türkei auf Hochtouren. Rund 100.000 in Österreich lebende Türken sind wahlberechtigt, weshalb auch das Thema der Doppelstaatsbürgerschaft abermals in den Fokus öffentlicher Diskussionen gerät.

Seit vergangenem Jahr wird immer wieder heftig über illegale Doppelstaatsbürger in Österreich diskutiert. Vor allem die türkische Community hierzulande ist von den Überprüfungen durch die zuständigen Organe betroffen. Allein in Wien werden rund 18.500 Fälle bearbeitet, seitdem im Vorjahr eine Liste mit möglichen illegalen Doppelstaatsbürgerschaften aufgetaucht ist. (KOSMO berichte)

Geringe Anzahl an Aberkennungsbescheiden
Die Überprüfung dieser Fälle ist für die Mitarbeiter der MA 35 zeitaufwändig und beansprucht sehr viele Ressourcen. Aus diesem Grund wurde das Mitarbeiterteam auch um 26 Personen erweitert. Von allen Wiener Fällen befinden sich derzeit 17.000 in Bearbeitung.

Bis jetzt stellte das MA 35 in vier Fällen eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft fest und stellte den Betroffenen einen Aberkennungsbescheid zu. Nur einer davon ist allerdings rechtskräftig, da in den verbleibenden drei Fällen Beschwerde eingelegt wurde.

Gerichtsurteile entscheidend
Nun ist das Landesverwaltungsgericht für den weiteren Verlauf zuständig. Bis zu dessen Entscheidung wird auch die MA 35, aus Rechtsicherheitsgründen, keine weiteren Aberkennungsbescheide ausstellen.

Auch in den anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus. Insgesamt wurde bisher in nur rund 30 Fällen die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen, wobei die meisten Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind.

Entscheidend für den weiteren Verlauf der Überprüfung der Verdachtsfälle sind mit Sicherheit die folgenden Gerichtsurteile, die für das zukünftige Vorgehen der Behörden wegweisend sein werden.