Start Politik
GRUNDVERSORGUNG

Doskozil beschließt Asyl-Obergrenze von 330 Personen pro Jahr

Burgenland: Asyl-Obergrenze auf 330 Personen Festgelegt! FOTO: BKA/Hans Hofer
SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. FOTO: BKA/Hans Hofer

Unter der Führung von SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hat das Burgenland eine bedeutende Entscheidung in der Asyldebatte getroffen: Eine jährliche Obergrenze von 330 Personen für die Grundversorgung wurde festgelegt.

Hintergrund der Maßnahme

Zuvor war ein bundesweiter Vorschlag an die österreichische Bundesregierung gerichtet worden, eine Obergrenze von 10.000 Asylanträgen pro Jahr einzuführen. Hätte dieser Vorschlag Zustimmung gefunden, wäre dem Burgenland ein Anteil von 330 Personen zugeteilt worden. In Ermangelung einer nationalen Regelung hat sich das Burgenland für diesen eigenständigen Weg entschieden.

Integration und gesellschaftliches Engagement

Landeshauptmann Doskozil betonte die Bedeutung eines ausgewogenen Gebens und Nehmens innerhalb der Gastfreundschaft. „Sie [unsere Gastfreundschaft] ist geknüpft an die Vorgabe, dass unser Wertegefüge im Lot bleiben muss und unsere Möglichkeiten nicht überfordert werden“, erklärte Doskozil. Diese Maxime bilde die Grundlage der neuen Handhabung.

Doskozil betonte, dass die Türen des Burgenlandes für Menschen offen stünden, die sich integrieren und aktiv an der Gemeinschaft teilhaben möchten. Integration, so Doskozil, bedeute nicht lediglich friedliches Zusammenleben, sondern auch, durch gemeinnützige Arbeit positiv zur Gesellschaft beizutragen. Für jene, die sich nicht engagieren, werde es schwieriger, weiterhin von der Grundversorgung zu profitieren. Diese ist nun an die Bereitschaft geknüpft, sich aktiv einzubringen.