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Verbraucherschutz

Drei Monate früher als Pflicht: BILLA führt bereits ab morgen Neurerung ein

Drei Monate früher als Pflicht: BILLA führt bereits ab morgen Neurerung ein
(FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Während andere Händler noch zögern, prescht BILLA vor: Der Lebensmittelriese kennzeichnet Shrinkflation-Produkte drei Monate früher als gesetzlich vorgeschrieben.

Vorzeitige Transparenz

Schon ab 2. Jänner 2026 wird BILLA in Österreich Produkte kennzeichnen, die von „Shrinkflation“ betroffen sind – deutlich vor der gesetzlichen Verpflichtung, die erst zum 1. April 2026 greift. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Händler Artikel mit versteckten Preiserhöhungen durch Mengenreduktion direkt am Regal ausweisen.

Die Diskussion um Shrinkflation hat 2025 in Österreich erheblich an Dynamik gewonnen und letztlich zu neuen gesetzlichen Vorgaben geführt. Die Supermarktkette BILLA mit ihren BILLA Plus-Filialen implementiert diese Regelung nun erheblich früher als vorgeschrieben. Zum Jahresanfang 2026 beginnt die Kennzeichnung von Markenartikeln, bei denen Lieferanten die Füllmenge reduziert haben. Für die eigenen Handelsmarken versichert das Unternehmen, komplett auf versteckte Preiserhöhungen zu verzichten.

Praktische Auswirkungen wird die Maßnahme zunächst kaum haben. Bei Einführung der Kennzeichnung befindet sich laut Unternehmensangaben kein betroffenes Produkt im Sortiment. Die Regelung gilt zudem nur für neu auftretende Fälle von Shrinkflation, nicht für Artikel, die bereits im Vorjahr ihre Füllmengen verringert haben.

⇢ Wut-Rede des Spar-Chefs: „Shrinkflation ist Betrug an Kunden

Kritik am Gesetz

Dennoch bereitet sich der Händler auf künftige Fälle vor. Das Unternehmen unterstützt grundsätzlich das Vorgehen der Bundesregierung gegen Mogelpackungen, kritisiert jedoch den bürokratischen Aufwand für den Handel: „Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht sollte dort ansetzen, wo Shrinkflation entsteht: bei den Herstellern, die für die Verpackungs- und Mengenänderungen verantwortlich sind.“

Erich Szuchy, Vorstandsvorsitzender von BILLA, betont die Schutzfunktion für Kunden, die man mit der vorzeitigen Kennzeichnung ab Anfang 2026 übernehme. „Bei Markenartikeln möchten wir Überzeugungsarbeit leisten, keine Shrinkflations-Produkte anzubieten.“

Eigenmarken-Garantie

Bei Eigenmarken garantiert der Händler, keine versteckten Preiserhöhungen durch Mengenreduktion vorzunehmen. Sollte sich die Füllmenge ändern, werde der Preis für mindestens 90 Tage entsprechend angepasst, „sodass sich der Grundpreis nicht erhöht“. Dies sei möglich, weil man bei Eigenmarken direkten Einfluss auf Preisgestaltung und Verpackung habe.

Für Markenartikel fordert das Unternehmen eine Kennzeichnungspflicht durch die Hersteller selbst. „Sofern unsere Lieferanten Mengenreduktionen nicht von sich aus oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben direkt auf dem Produkt kennzeichnen, kommt BILLA als erster Lebensmittelhändler in Österreich dem Wunsch der Konsumenten nach mehr Transparenz nach.“

Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz ist nur eine von mehreren Neuerungen, die 2026 in Kraft treten. Weitere Änderungen betreffen Stromtarife, Parkgebühren, Rechnungslegung sowie Regelungen für Pensionisten und freie Dienstnehmer.

Im Jahr 2025 waren laut BILLA lediglich etwa 50 Produkte von Shrinkflation betroffen – eine verschwindend geringe Anzahl im Vergleich zum Gesamtsortiment eines durchschnittlichen BILLA Plus-Marktes mit mehr als 20.000 Artikeln.

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KO KOSMO-Redaktion
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