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„KEINE KULANZ“

Ein Anruf versäumt: Frau wird AMS-Geld gestrichen

(FOTOS: heute.at, Screenshot GoogleMaps)

Weil sie einen einzigen Anruf versäumte, fehlen einer zweifachen Mutter jetzt rund 600 Euro. Dem AMS ist das egal: Es gibt „keine Kulanz“.

Rosa W. (42) aus dem Bezirk St. Pölten ist verzweifelt: Vor der Pandemie war die Zweifach-Mami Reisebüroleiterin, doch dann musste sie sich umschulen lassen. Seit rund einem Jahr macht sie jetzt die Ausbildung zur Krankenpflege-Fachassistentin. „Ich wollte mich einfach weiterbilden, es geht ja nicht, dass ich daheim hocke und nichts tue“, so die 42-Jährige gegenüber der „Heute“. Doch ein kleiner Fehler kostete die Mutter in Ausbildung nun mehrere Hundert Euro. Weil sie einen Anruf versäumte, strich ihr das AMS das Geld.

Krankenstand nach Rippenverletzung
Anfang Jänner musste Rosa W. nach einer schmerzhaften Rippenverletzung während ihrer Ausbildung in den Krankenstand. Dennoch legte die Mutter von zwei Kindern (10, 11) ihre Prüfung ab – musste danach jedoch wieder für rund zwei Wochen (13. Bis 25. Jänner) in Krankenstand: Den zweiten Krankenstand habe sie in der Krankenpflegeschule und beim ÖGKV gemeldet. „Auch dem AMS schrieb ich es per Mail“, berichtet die 42-Jährige.

Am 26. Jänner legte die Frau wieder in der Krankenpflegeschule in Sankt Pölten eine Prüfung ab und am 27. Jänner erschien sie auch wieder im Dienst in einem Heim im Bezirk St. Pölten-Land. Die 42-Jährige meldete dies auch der Krankenkasse, doch offenbar nicht dem AMS. Im Februar war die Enttäuschung groß, als am Konto nur knapp 700 Euro waren und rund 600 Euro fehlten.

600 € fehlten am Konto
Die Zweifach-Mutter meldete sich sofort beim AMS, bekam dort jedoch nur gesagt, dass es keine Kulanz gebe. „Selber schuld hieß es!“, berichtet die Niederösterreicherin aufgebracht. Den verpassten AMS-Anruf erklärt die 42-Jährige mit ihren vielen Aufgaben: „Praktikum, Schule, Studium, Kinder, Haushalt und keineswegs durch Arbeitslosigkeit oder fehlende Arbeitsmoral“.

Der Abzug von 600 Euro würden sie sehr hart treffen: „Ich habe keine Ahnung, wie ich es im Februar schaffen soll. Und ich hätte bis zu sechs Wochen in den Stand gehen können, aber wollte die Prüfungen absolvieren – die sind ja im Sitzen zu schreiben. Arbeiten im Heim kam aber wenige Wochen nicht in Frage, weil ich ja kaum heben konnte und somit Patienten gefährdet hätte“, sagt Rosa W. gegenüber der „Heute“.

AMS-Erklärung zu Fall Rosa
Martina Fischlmayr, Sprecherin des AMS Niederösterreicherin, sagte zu dem Fall: „Während ihrer zweijährigen Ausbildung  im medizinischen Assistenzbereich erhält Frau W. Arbeitslosengeld vom AMS. Ist sie während der Ausbildung krank, so bekommt sie in dieser Zeit Kranken- statt Arbeitslosengeld. Der Arbeitslosengeldbezug lebt nach Ende des Krankenstandes wieder auf und zwar ab dem Tag, an dem sich Frau W. beim AMS wieder meldet. Für diese Wiedermeldung nach dem Krankenstand sieht das Gesetz eine Frist von maximal einer Woche nach Ende des Krankenstands vor.“

Da sich die 42-Jährige jedoch zu spät beim AMS gemeldet hätte, könnte dieses das Arbeitslosengeld auch erst wieder ab dem Zeitpunkt der Meldung zahlen. Eine rückwirkende Auszahlung sei leider nicht möglich, aber „Frau W. wird von uns informiert, wo und wie sie um finanzielle Spontanhilfe ansuchen kann“, so Fischlmayr.

Quellen und Links: