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Arbeitsrecht

Eiskalte Pflicht: So müssen Firmen ihre Mitarbeiter bei Minusgraden schützen

Eiskalte Pflicht: So müssen Firmen ihre Mitarbeiter bei Minusgraden schützen
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Wenn das Thermometer unter null sinkt, beginnt für manche Berufsgruppen ein täglicher Kampf gegen die Kälte – mit klaren Regeln für Arbeitgeber.

Die aktuellen Minusgrade stellen für bestimmte Berufsgruppen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Die klimatischen Bedingungen am Arbeitsplatz wirken sich direkt auf das Wohlbefinden der Beschäftigten aus, weshalb Unternehmen rechtlich verpflichtet sind, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

„Viele unterschätzen, ab wann Kälte für den Menschen belastend wird“, warnt Steve Müller-Muttonen, Primar des Arbeitsmedizinischen Instituts Kärnten. „Kältearbeit beginnt bereits bei Temperaturen unter 15 Grad, abhängig von Wind, Nässe und körperlicher Tätigkeit.“ Während Mitarbeiter von Kühlhäusern oder in der Lebensmittelbranche ganzjährig davon betroffen sind, leiden Lkw-Fahrer und Bauarbeiter gerade akut unter den eisigen Temperaturen in Kärnten.

„Diese führen nicht nur zu Unbehagen, sondern auch zu verminderter Leistungsfähigkeit, erhöhter Unfallgefahr und langfristigen gesundheitlichen Risiken“, warnt Müller-Muttonen. Dagegen müssen sich die Arbeiter aber nicht selbst schützen – Firmen sind gesetzlich dazu verpflichtet.

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Gesetzliche Schutzmaßnahmen

Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen umfassen regelmäßige Aufwärmpausen, beheizte Pausenräume, die Bereitstellung warmer Getränke sowie geeignete Schutzkleidung. Für Lkw-Fahrer ist eine funktionierende Heizung in der Fahrerkabine vorgeschrieben, während in Baucontainern eine Mindesttemperatur von 21 Grad eingehalten werden muss. Bei extremen Wetterbedingungen besteht zudem die Option, die Arbeit vorübergehend einzustellen.

Notwendige Ausrüstung

Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen gehören wetter- und kältefeste Schutzkleidung wie Jacken, Schuhe, Handschuhe, Kopf- und Gehörschutz sowie atmungsaktive Materialien mit ausreichender Wärmeisolierung. Auch Reflektoren bei schlechter Sicht und wärmeisolierende Matten an fixen Arbeitsplätzen sind wichtige Bestandteile.

Die Schutzausrüstung muss zudem in regelmäßigen Abständen erneuert werden. „Das darf den Arbeitnehmer aber keinen Cent kosten“, stellt Müller-Muttonen klar. „Und ganz wichtig: Auch die Beschäftigten selbst sollten bei der Auswahl der Schutzkleidung mitreden. Das erhöht die Akzeptanz und letztlich den Schutz.“

Denn der Job ist schon so fordernd genug – Müller-Muttonen fasst zusammen: „Gesundheitsschutz darf nicht an der Außentemperatur scheitern.“

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KO KOSMO-Redaktion
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