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ENDGÜLTIG?

Entscheidung über Corona-Wohnungskontrollen gefallen

POLIZEI_WIEN
(FOTO: iStock)

Erst kürzlich wurde der neue Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz vorgestellt. Demnach dürfte die Polizei künftig unter anderem auch in den privaten Bereich eindringen, um beispielsweise die Einhaltung der Quarantäne zu kontrollieren. Der Entwurf sorgte für scharfe Kritik seitens der Opposition.

Der festgeschriebene Entwurf wurde am Donnerstag vorgestellt und erlaubte es dem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unter anderem in den privaten Bereich einzutreten, um die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung zu überprüfen.

Besonders prekär: Die Änderung des Epidemiegesetzes sah zudem kein Ablaufdatum der Maßnahme vor.

„Tabubruch und Allmachtsfantasien“
Dieser Entwurf führte zu scharfer Kritik seitens der Opposition, die darin einen schweren Eingriff in das Privatleben sieht. Dies sollte zudem „wieder einmal ohne Begutachtung, ohne Einbindung von ExpertInnen, ohne Diskussion mit der Opposition, ohne Information der Bundesländer“ passieren, so SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried.

„Es ist unfassbar und ein absoluter Tabubruch in der Zweiten Republik, wenn der Staat jetzt in sämtliche private Räume eindringen kann“, so auch FPÖ-Sicherheitssprecher und stellvertretende Klubobmann Hannes Amesbauer. Die FPÖ warf der Regierung hierbei „polizeistaatliche Methoden“ vor.
Auch die NEOS äußerten Kritik. Klubobmann Niki Scherak sprach von „türkis-grünen Allmachtsfantasien“ und meinte, dass die Bundesregierung die „bürgerlichen Freiheiten endgültig zu Grabe“ tragen würde.

Änderung
Der neue Entwurf wird mit dem heutigen Freitag durchgebracht werden. Nach den schweren Vorwürfen anderer Parteien jedoch mit der expliziten Anmerkung: „Der private Wohnbereich darf nicht betreten werden.“