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Erstmaliges Urteil: Doppelstaatsbürger wurde österreichischer Pass aberkannt

Österreichischer-Pass-aberkannt
Symbolbild (FOTO: Wikimedia Commons/Government of Austria, iStockphoto)

Zum ersten Mal entschied ein Gericht in Österreich, dass ein Doppelstaatsbürger den österreichischen Pass verliert.

Ein Mann mit türkischer und österreichischer Staatsbürgerschaft ging bis vor den Verwaltungsgerichtshof, die letzte Instanz, um die Aberkennung anzufechten. Allerdings entschied das Gericht gegen ihn, weshalb ihm nun die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wird.

Der Entscheid wurde vergangenen Montag veröffentlicht und zählt zu den brisantesten Urteilen der letzten Zeit, da die Richter damit die Namenslisten der türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürger anerkennen. Insgesamt 29.602 Personen werden in dieser türkischen Wählerevidenz geführt.

Fehlende Dokumente
Obwohl der Doppelstaatsbürger sich damit zu verteidigen versuchte, dass es sich um eine versehentliche „antraglose“ Wiederverleihung der türkischen Staatsbürgerschaft handelte, entschied das Landesverwaltungsgericht von Salzburg gegen ihn.

Nach mehrfacher Aufforderung der Behörden zur Vorlage diverser Unterlagen (die der Betroffene unbegründet nicht einbrachte) entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass die Beweiswürdigung des Landesverwaltungsgerichtes schlüssig und nachvollziehbar gewesen sei.

Diese fehlende Mitwirkung hatte beide Instanzen dazu bewogen, davon auszugehen, dass der Mann die türkische Staatangehörigkeit wissentlich wiedererworben hat. Grund dafür war vor allem die Tatsache, dass er den Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister nicht übermitteln wollte.

Ausweisung bevorstehend?
Ob der Mann nun bald Österreich verlassen muss, steht bisher noch nicht fest. Der Angeklagte hat außerdem die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft trotz Aberkennung neu zu beantragen. Offen steht nun die Frage, wie die Rechtssprechung Maß an diesem Urteil wird. Dieses brisante Urteil wird mit Sicherheit zahlreiche öffentliche Diskussionen lostreten.