Veganes Schnitzel bald verboten? Eine EU-Entscheidung könnte pflanzliche Alternativen in Bedrängnis bringen. Österreichische Handelsketten und Interessenvertreter schlagen Alarm.
Am 7. Oktober steht im EU-Parlament eine folgenschwere Entscheidung an: Neue Bezeichnungsverbote könnten künftig Begriffe wie „100 % pflanzliches Schnitzel“ oder „veganes Würstel“ von Produktverpackungen verbannen. Der Verein für Proteinvielfalt in Wien hat deshalb einen dringenden Appell an die heimische Politik gerichtet. Mit der Unterstützung namhafter Handelsketten wie BILLA, Lidl Österreich und HOFER warnen die Interessenvertreter vor weitreichenden Konsequenzen: schlechtere Verbraucherinformation, Innovationsbremsen für österreichische Unternehmen und Rückschläge bei EU-Zielen in den Bereichen Klima, Gesundheit und Ernährungssicherheit.
Die drei Handelsunternehmen haben gemeinsam mit weiteren Handelsketten einen formellen Appell unterzeichnet, der vor negativen Auswirkungen auf Konsumenteninformation, Innovation und den Wirtschaftsstandort Österreich warnt. Die branchenübergreifende Allianz zeigt die Tragweite der geplanten Regelung auf.
Die EU-Kommission vertritt hingegen die Position, dass derartige Verbote den Verbraucherschutz stärken und das kulturelle Erbe traditioneller Fleischprodukte bewahren würden. Verena Wiederkehr vom Verein für Proteinvielfalt kontert diese Argumentation: „Alltagsnahe Produktbezeichnungen wie etwa ‚100 % pflanzliches Schnitzel‘ bieten der wachsenden Zahl an Konsument:innen, die beim Einkauf gezielt nach pflanzlichen Alternativen suchen, eine wertvolle Orientierungshilfe.“ Ein Verbot würde Hersteller zu umständlichen Umschreibungen zwingen und die Orientierung im Supermarkt erschweren.
Verbraucherstudie bestätigt
Unterstützung erhält diese Position vom Europäischen Verbraucherverband (BEUC). Eine europaweite Studie des Verbands belegt, dass Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ oder „vegane Wurst“ keine Verwirrung bei Konsumenten stiften. Rund 80 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, traditionelle Fleischbezeichnungen für pflanzliche Alternativen beizubehalten – vorausgesetzt, die vegetarische oder vegane Natur der Produkte ist klar gekennzeichnet. Diese Transparenzanforderung ist bereits im EU-Recht verankert und wurde vom Europäischen Gerichtshof als ausreichender Verbraucherschutz bestätigt.
Die jüngste Rechtsprechung des EuGH bekräftigt, dass die aktuelle EU-Kennzeichnungspflicht für pflanzliche Fleischalternativen – die klare und unmittelbare Kennzeichnung als „pflanzlich“ oder „vegan“ – ausreicht, um Verbraucher ausreichend zu informieren und vor Irreführung zu schützen. Diese Position wurde auch von der EU-Kommission mehrfach bestätigt.
Wirtschaftliche Folgen
Die wirtschaftliche Dimension des Themas ist beträchtlich. Der Markt für pflanzliche Produkte verzeichnet starkes Wachstum. „Neue EU-Verbote für die Vermarktung pflanzlicher Alternativen würden Innovationen ausbremsen und sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen in ihrer Markenbildung und Produktentwicklung erheblich einschränken“, warnt Wiederkehr. Die Folgen wären nicht nur bürokratischer Mehraufwand durch notwendige Neugestaltungen von Verpackungen und Etiketten, sondern auch finanzielle Belastungen – ohne erkennbaren Mehrwert für den Verbraucherschutz.
Der Verein für Proteinvielfalt appelliert daher an die Bundesregierung und die österreichischen EU-Parlamentarier, sich für zeitgemäße Regelungen einzusetzen.
Diese sollten Innovation fördern, fairen Wettbewerb garantieren, Nachhaltigkeitsziele unterstützen und den Wirtschaftsstandort Österreich stärken.