Ein EuGH-Urteil verändert die Rechtslage für Transpersonen in der EU grundlegend – ausgelöst durch einen jahrelangen Kampf einer Bulgarin.
Der Europäische Gerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Sämtliche EU-Mitgliedstaaten sind künftig verpflichtet, die in einem anderen Unionsstaat rechtlich anerkannte Geschlechtsidentität einer Person zu akzeptieren. Konkret bedeutet dies, dass Transpersonen, die ihre rechtliche Transition in einem EU-Land abgeschlossen haben, diesen Status in jedem weiteren Mitgliedstaat geltend machen können.
Bulgarischer Sonderfall
Auslöser des Verfahrens war der Fall einer Transfrau aus Bulgarien, die in Italien lebt und dort ihre Transition vollzogen hat. Bulgarische Gerichte hatten ihr nahezu ein Jahrzehnt lang die Anerkennung ihrer Geschlechtsbezeichnung sowie ihres Namens verweigert – mit weitreichenden Folgen: Ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union konnte sie dadurch nicht vollumfänglich wahrnehmen.