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INDEXIERUNG

EuGH: Weniger Beihilfe für Kinder im Ausland nicht rechtens

KINDERGELD_FAMILIENBEIHILFE
(FOTO: iStock)

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern veröffentlichte, verstößt die Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht.

Anfang Jänner 2019 beschloss die damalige schwarz-blaue Bundesregierung, dass die Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeiträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für Personen die hierzulande arbeiten, deren Kinder jedoch im Ausland leben, an die jeweiligen Standards des Wohnortes der Kinder angepasst werden. Diese sogenannte Indexierung führte in den meisten Fällen dazu, dass Arbeitnehmer, für ihre Kinder, die in Osteuropa leben, weniger Geld bekamen.

Diskriminierend
Der EuGH entschied, dass die Regelung nicht nur gegen Vorschriften verstoße, sondern auch diskriminierend sei. Die Indexierung gelte schließlich „nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben – obwohl ihre Situation vergleichbar ist“. Laut Gutachten des Europäischen Gerichtshofes müssen Arbeitnehmer aus EU-Staaten in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und Vergünstigungen bekommen.