Start News Panorama
BREAKING NEWS

EuGH: Arbeitgeber dürfen religiöse Zeichen verbieten

FOTO: iStockphoto

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof entschied heute, dass Arbeitgeber das Tragen eiens Kopftuchs untersagen dürfen, insofern weltanschauliche Zeichen generell verboten sind und sonstige gute Gründe vorliegen.

Kopftücher am Arbeitsplatz sind in Österreich grundsätzlich erlaubt, Einschränkungen sind von nun an aber möglich. Bei der Beurteilung müssen sich österreichische Gerichte künftig an die Klarstellungen des Europäischen Gerichtshofes halten.

Laut der Luxemburger Richter stelle ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung dar. Allerdings könne eine „mittelbare Diskriminierung“ der Fall sein, die somit Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt.

LESEN SIE AUCH: Kopftuch „gefällt gar nicht“ – Kreuz im Klassenzimmer soll bleiben

  

Die Diskussionen rund um die muslimische Kopfbedeckung bzw. religiöse generell Symbole reißen nicht ab. Nun gibt es Neuigkeiten aus dem Ministerien und dem Wiener Bildungsstadtrat.

 

Möchte das Unternehmen aber politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden bewahren, wäre ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz legitim. Relevant sei aber auch, ob die Regelung nur Angestellte mit Kundenkontakt betrifft.