Ein 17-jähriger Jugendlicher tschetschenischer Herkunft wurde zu einer sechsmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt, nachdem er dem damaligen Bundeskanzler über Instagram mit Enthauptung gedroht hatte. Der Schöffensenat sprach den bisher unbescholtenen Teenager wegen gefährlicher Drohung sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und krimineller Organisation schuldig.
Neben der Bewährungsstrafe ordnete das Gericht die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm bei der Beratungsstelle Extremismus an. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, das damit rechtskräftig wurde.
Laut Anklageschrift hatte der Jugendliche im August 2024 eine öffentliche Instagram-Nachricht verfasst, in der er unter Bezugnahme auf den „Islamischen Staat“ (IS) drohte, den Regierungschef zu „köpfen“ oder zu „bestrafen“. In seinem Post behauptete er, der Ex-Kanzler sei „im IS-System eingetragen“ und es gebe „kein Zurück mehr“. Weiter kündigte er an, den Kanzler zu „beseitigen“ – „wenn nicht jetzt, dann später“.
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Auslöser der Drohung
Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass seine Handlungen „dumm“ gewesen seien und aus momentaner Wut resultierten. Als Auslöser nannte er eine Fahndung der Polizei, die ihn fälschlicherweise einer Beteiligung an einer Schlägerei verdächtigte. Die Veröffentlichung seines Überwachungskamera-Fotos in einer Zeitung habe ihn derart empört, dass er zu der Drohbotschaft gegriffen habe.
Auf die Nachfrage des Richters, warum er ausgerechnet den Regierungschef für seine Situation verantwortlich gemacht habe, gestand der Jugendliche ein, dass der Ex-Kanzler tatsächlich nichts dafür könne. Seine Aktion sei unüberlegt gewesen. Er habe lediglich „brutalmöglich“ klingen wollen und sei überrascht gewesen, dass seine Nachricht überhaupt Beachtung fand. Auf Anraten seines Verteidigers stimmte er schließlich der Teilnahme am Deradikalisierungsprogramm zu.
Radikale Inhalte
Die Ermittlungen ergaben zudem, dass der Angeklagte auf Instagram radikalislamistische Inhalte verbreitet hatte, darunter auch eine Botschaft an die österreichische Regierung und „alle anderen Ungläubigen“. Sein Verteidiger betonte jedoch, dass die Anziehung zum IS nicht religiös motiviert gewesen sei, sondern vielmehr durch Gewaltvideos ausgelöst wurde. Bei der Durchsuchung seines Mobiltelefons stießen die Ermittler auf umfangreiches IS-Propagandamaterial.
Der Anwalt des Jugendlichen erklärte, die Veröffentlichung des Fahndungsfotos habe einen „Knacks“ bei seinem Mandanten verursacht, wodurch dieser aus Frustration für die IS-Propaganda empfänglich geworden sei.
Zum Abschluss der Verhandlung versicherte der Angeklagte, er wolle nun seine Lehre abschließen und habe keine Zeit mehr für soziale Medien, da er in einem Internat außerhalb von Wien untergebracht sei.
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