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Expertin bestätigt: Jeder der Impfung verweigert, kann gefeuert werden

(FOTOS: ZiB2 Screenshot/ zVg.)

Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak erklärt im ORF2 Interview, dass ein „De facto Impfzwang“ am Arbeitsplatz bereits besteht.

Gestern haben sich sowohl die Regierung als auch die Sozialpartner für eine Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ausgesprochen. „Grundsätzlich ist alles zu begrüßen, was das Infektionsgeschehen im Griff hält“, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Im ZiB2 Interview  hat sich nun Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak zu der Situation rund um Corona und Arbeit geäußert und auch darüber, ob denn eine 3-G-Regel am Arbeitsplatz durchsetzbar ist. „Der Arbeitgeber kann es verlangen, aber niemanden zur Impfung zwingen“, erklärt Körber Risak. Trotzdem kann es Konsequenzen geben für Leute, die sich partout nicht impfen lassen wollen, obwohl der Arbeitgeber dies verlangt.

„Er (der Arbeitgeber) kann aber entscheiden, sich von jenen Personen zu trennen, die sich nicht impfen lassen“, so die Rechtsexpertin. „Das ist ja ein De facto Impfzwang, wenn ich nicht arbeitslos werden will“, fasste Moderator Wolf die Aussagen zusammen. „Das stimmt“, erwiderte die Expertin.

Das ist ja ein De facto Impfzwang, wenn ich nicht arbeitslos werden will

Armin Wolf ZiB2

60 Prozent geknackt
Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass in Österreich die 60 Prozent Marke der vollständig Geimpften geknackt wurde. Experten warnen aber davor, sich in Sicherheit zu wiegen: Mit dieser Impfquote kann Corona immer noch nicht besiegt werden.