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ASYLPOLITIK

Familie soll 20.000 Euro für eigene Abschiebung zahlen!

Abschiebung
Das Leben in der fremden Heimat müssen sie gleich mit Schulden beginnen! (FOTO: iStock)

Eine in Bad Aussee lebende und gut integrierte Familie wurde nun nach Ulan-Bator (Mongolei) abgeschoben. Die Situation entpuppt sich aber als noch schrecklicher, denn die Familie soll die horrenden Kosten dafür übernehmen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Graz stellte der mongolischen Familie, nach ihrer Abschiebung nach Ulan Bator eine Rechnung von insgesamt 19.998,59 Euro.

Zuvor lebten die Eltern mit ihren drei Kindern fast fünf Jahre lang in der Steiermark, waren dort gut integriert und gern gesehen. Obwohl das Jüngste, erst zehn Monate alte Baby, in Bad Ischl geboren wurde, mussten sie alle zusammen einen anstrengenden Flug von Wien über Istanbul nach Ulan-Bator auf sich nehmen.

Laut eines „Standard“-Artikels soll das Bleiberecht erneut diskutiert werden, in Abwesenheit der Familie aber. Diese muss sich nun in der neuen, fremden Heimat zurechtfinden und die Schulden für die Abschiebung begleichen.

Die Familie kann die horrende Summe aber nicht aufbringen und lebt in einer 54-Quadratmeter-Wohnung die derzeit von den Unterstützern in Bad Aussee finanziert wird. Die beiden älteren Kinder, die in Österreich nur auf Deutsch Schreiben und Lesen gelernt haben, müssen sich nun das kyrillische Alphabet aneignen.

Warum Österreich die eigene Abschiebung verrechnet erklärte ein Sprecher des Innenministeriums, dem „Standard“: Kosten, die bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme entstehen“ sowie verfahrensgebundene Dolmetscherkosten „sind von dem Fremden zu ersetzen“. Um die Kosten zu vermeiden hätte die Familie davor freiwillig ausreisen müssen.

Da derartige Rechnungen bisher eher Ausnahmefälle waren, versucht ein, von der Bad Ausseer Gemeinde organisierter, Anwalt die Familie von dem Schuldenberg zu befreien. Ausländer die dann aber versuchen wieder auf legalem Weg ins Land einzureisen, erwarten dann aber erneute Schulden.