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AB 2019

Warum man den „Familienbonus plus“ noch vor Weihnachten beantragen sollte

Familienbonus-plus-Antrag
(FOTO: iStockphoto)

Mit 1.1.2019 tritt die neue Regelung „Familienbonus plus“ in Kraft. Bis zu 1.500 Euro pro Kind winken als Lohnsteuer-Gutschrift. Bei volljährigen Kindern beläuft sich dieser Betrag auf 500 Euro pro Jahr.

Den „Familienbonus plus“ kann man sich entweder monatlich mit dem Gehalt auszahlen, oder über den Steuerausgleich nachträglich auszahlen lassen. Anspruch auf den neuen Familienbonus haben Eltern, die Lohnsteuer zahlen und mehr als 1.200 Euro brutto monatlich verdienen. Der Steuerbonus steigt dann mit der Höhe des Einkommens (siehe Tabelle).

Eltern bekommen bis zur Vollendung den 18. Lebensjahres ihrer Kinder den vollen Bonus. Insofern der Nachwuchs älter ist und gleichzeitig Familienbeihilfe bezieht (z.B. Studenten) winkt ein Steuerbonus von 500 Euro.

Antrag noch vor Weihnachten stellen
All jene, die die Auszahlungsvariante im Rahmen des monatlichen Lohns bevorzugen, der sollte noch vor Weihnachten beim Arbeitgeber das notwendige Formular sowie eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe abgeben.

Allerdings rät der Steuerexperte der AK, Bernhard Koller, dass man die monatliche Auszahlung nur beantragen solle, insofern die Familiensituation für 2019 planbar ist: „Wenn man in einer Situation ist, wo man vielleicht nicht weiß, dass das Kind nach der Matura weiterstudiert oder in weiterer Ausbildung ist oder vielleicht in einen Beruf einsteigen möchte, dann ist es vielleicht besser, das im darauffolgenden Jahr zu machen über den Steuerausgleich“, so Koller gegenüber dem ORF.

Nachträgliche Auszahlung für getrennte Eltern
„Bei in Trennung lebenden Eltern, getrennt lebenden Elternteilen steht grundsätzlich jedem Elternteil ein Absetzbetrag vom Familienbonus plus in der Höhe von 750 Euro zu – außer, die beiden Elternteile würden sich vorher einigen, dann kann der eine 1.500 Euro in Anspruch nehmen, und der andere hätte null. In diesen Fällen wissen wir aus der Praxis heraus, dass das nicht immer so einfach ist. In diesen Fällen würden wir eher raten, bei getrenntlebenden Elternteilen, dass das erst im Nachhinein gemacht wird“, erklärte der Experte weiter.