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Kindesmisshandlung

Fast zu Tode gequält: Mutter sperrt Sohn in Hundebox ein

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Symbolbild (FOTO: iStock, X/@StehaufmannWien)

Ein erschütternder Fall von Kindesmisshandlung erschüttert Niederösterreich. Monatelang soll eine Mutter ihren Sohn in eine Hundebox gesperrt und bei frostigen Temperaturen mit kaltem Wasser überschüttet haben. Die schockierenden Details, die erst kürzlich aufkamen, zeichnen das Bild einer brutalen Folter, die das Kind beinahe das Leben kostete. Der Fall, der landesweit Entsetzen auslöst, wirft ein grelles Licht auf die Abgründe häuslicher Gewalt.

Im Waldviertel, wo das Leid des Jungen sich abspielte, steht seine Mutter nun im Fokus der Justiz. Sie soll den eigenen Sohn wiederholt in eine Hundebox gezwängt und dort festgebunden haben. Die Akte des Grauens mündete in einer Tragödie, als das Kind in ein kritisches Koma fiel. Die Gerichtsakten offenbaren Schreckliches: Es war kalt im Zimmer, wenn sie ihn mit eisernem Wasserstrahl strafte, während die Temperaturen draußen im Minusbereich lagen.

Behördenalarm durch Sozialarbeiterin

Trotz des schier unvorstellbaren Martyriums, das der Bub erlitt, weckte das Eingreifen einer wachsamen Sozialarbeiterin Hoffnung. Sie alarmierte die Rettungskräfte rechtzeitig, woraufhin der Junge ins Krankenhaus gebracht wurde, stark unterkühlt und in einem kritischen Zustand. Der medizinische Befund war alarmierend: eine Körpertemperatur von nur 26,8 Grad Celsius. Johann Baumschlager von der Polizei äußerte gegenüber RTL das Entsetzen der Ermittler über das Ausmaß der Taten.

Die Anschuldigungen gegen die 32-jährige Frau sind schwerwiegend: versuchter Mord, Qualerei und Vernachlässigung ihres unmündigen Sohnes. Es wird ein Bild gezeichnet von einem Martyrium, das tägliche Prügel, Vernachlässigung und Erniedrigung umfasste. Der „Kurier“ erwähnt Details aus der Anklageschrift, die das Herz jedes Lesers höherschlagen lassen: Schläge mit den Fäusten, Nichtversorgung von Verletzungen und das Nötigen des Kindes, auf einem Hundenest zu schlafen.

Psychische Betreuung

Durch die Behandlung im Krankenhaus und anschließende psychische Betreuung zeigt sich ein Silberstreifen am Horizont. Der Junge, dessen Identität zum Schutz nicht genannt wird, erholt sich körperlich. Doch die psychischen Narben werden erst langsam sichtbar und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Währenddessen wartet die angeklagte Mutter auf das endgültige Urteil, ihre U-Haft bleibt aufgrund ausstehender Gutachten bestehen.

Die Grundrechtsbeschwerde der Mutter wurde abgewiesen, womit die U-Haft fortbesteht. Dieser erschütternde Fall führt uns vor Augen, dass das Böse oft näher ist, als wir es wahrhaben wollen. Die Gemeinschaft steht nun vor der Herausforderung, aus solch tragischen Geschehnissen zu lernen und besser auf die Stummen in ihrer Mitte zu achten.