Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Terrorprozess

FBI findet seinen Namen in IS-Akten – 44-Jähriger in Österreich verurteilt

FBI findet seinen Namen in IS-Akten – 44-Jähriger in Österreich verurteilt
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

FBI-Dokumente aus Mossul führten ihn vor Gericht – ein Mann, der in Linz ein neues Leben begonnen hatte.

Der Fall nahm seinen Ausgangspunkt im Jahr 2016 in der irakischen Stadt Mossul, wo der sogenannte Islamische Staat ein Trainingscamp unterhielt. Dem heute 44-Jährigen wird vorgeworfen, dort eine aktive Rolle übernommen zu haben: Er soll Fahrzeuge repariert, Waffen gehandelt und IS-Kämpfer im Umgang mit Sturmgewehren unterwiesen haben. Für diese Tätigkeiten habe er monatlich 1.000 Dollar erhalten.

Darüber hinaus lastete ihm die Anklage an, dem damaligen IS-Anführer Al-Baghdadi einen Treueeid geleistet zu haben. Den Weg vor Gericht ebneten schließlich Dokumente, die US-Truppen nach der Einnahme des Geländes sichergestellt hatten – darunter Akten und Mitgliederlisten des Terrorlagers. Bei der Auswertung dieser Unterlagen stieß das FBI auf den Namen des Mannes.

Prozess in Linz

Zu diesem Zeitpunkt lebte er bereits in Österreich und bezog Leistungen aus der Asyl-Grundversorgung. Im Frühjahr wurde er in seiner Unterkunft in Linz festgenommen. Am Dienstag hatte er sich schließlich vor dem Landesgericht Linz wegen mehrerer Terrordelikte zu verantworten.

Im Kern der Verhandlung stand die Frage nach dem tatsächlichen Ausmaß seiner Beteiligung beim IS. Der Angeklagte wies die Vorwürfe der Ausbildungstätigkeit zurück. „Ich war nur als Automechaniker zuständig“, erklärte er laut Bericht.

Die sichergestellten Unterlagen, die ihn ausdrücklich als Trainer auswiesen, seien das Ergebnis einer bewussten Manipulation gewesen – eine Änderung seiner Kaderakte, um ein höheres Gehalt zu rechtfertigen. Auch den Waffenhandel versuchte er zu relativieren: Schusswaffen seien in Syrien weit verbreitet und dienten der Selbstverteidigung. An IS-Mitglieder habe er nach eigenem Bekunden keine verkauft.

Urteil & Abschiebung

Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht und verurteilte den 44-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Strafmildernd wirkten sich das teilweise Geständnis sowie seine bisherige Unbescholtenheit in Österreich aus. Bei der Festnahme hatten die Ermittler zudem keine Gegenstände gefunden, die auf eine fortbestehende Nähe zu islamistischen Inhalten hingedeutet hätten.

Das Urteil ist bereits in Rechtskraft erwachsen. Auch das Asylverfahren ist abgeschlossen. Wie im Prozess bekannt wurde, bereitet die Fremdenpolizei bereits die Abschiebung vor. Auf die Frage nach seinen weiteren Plänen gab er an, nach Syrien zurückkehren zu wollen.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen