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DREIST

Fitnesskette verteilt Mahnungen trotz fehlender Leistung: So wehrt ihr euch

Ein Betroffener wandte sich an die Arbeiterkammer und erfuhr, dass die „Entschädigung“ von Fitinn nicht zulässig sei und ergänzt: Die Abbuchungen während der Betriebsschließungen sind nicht rechtmäßig“.

„Heute.at“ fragte nach wie vorgegangen werden soll: Wir empfehlen den Konsumenten, das per Einschreiben und E-Mail dem Unternehmen mitzuteilen und um eine entsprechende Bestätigung und Rückforderung der bezahlten Beträge zu ersuchen“, erklärte eine Juristin der Arbeiterkammer und meint: „Wenn in den Verträgen keine Ausnahmeregelungen im Bezug auf höhere Gewalten, wie beispielsweise Covid-19, festgehalten sind, raten wir den Konsumenten an, um eine Rückerstattung bei Fitinn zu ersuchen.“