Die österreichische Regierung stoppt den Familiennachzug von Schutzberechtigten, um die überlasteten Sozialsysteme zu entlasten. Neue Maßnahmen sollen die Auswirkungen auf Bildung, Gesundheit und den Arbeitsmarkt überwachen.
Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, den Familiennachzug von Schutzberechtigten mit sofortiger Wirkung zu stoppen. Innenminister Gerhard Karner informierte die EU-Kommission am 5. März 2025 in Brüssel über diese Entscheidung.
Hoher Zuzug als Belastung
In den letzten Jahren ist die Zahl der nachziehenden Familienangehörigen stark gestiegen. 2023 reisten 9.254 Personen nach, 2024 waren es 7.762. Der Großteil davon waren minderjährige Kinder. Die Regierung begründet den Stopp mit den begrenzten Aufnahmekapazitäten.
Nationale Regelungen werden angepasst
Die Regierung hat beschlossen, alle notwendigen Schritte auf europäischer Ebene zu setzen und gleichzeitig die nationalen Gesetze anzupassen. Ziel ist es, die öffentliche Ordnung sicherzustellen.
Kanzler Christian Stocker betonte: „Der Stopp beim Familiennachzug trägt dem Umstand Rechnung, dass auch unsere Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und wir insbesondere im Bildungsbereich eine Überlastung erleben, die unser System vor immer größere Herausforderungen stellt.“
Neue Kontrollmechanismen
Ein neues Integrationsbarometer soll künftig die Auswirkungen der Migration auf verschiedene Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Soziales und den Arbeitsmarkt erfassen. Die zuständigen Ministerien werden dazu relevante Daten liefern.
Innenminister Karner sieht den Stopp als notwendigen Schritt: „Es ist uns seit dem Sommer des letzten Jahres gelungen, den Familiennachzug stark zu reduzieren. Nun schaffen wir die gesetzliche Grundlage um diesen Stopp auch nachhaltig sicherzustellen.“
Kritik und offene Fragen
Ob der Familiennachzug dauerhaft gestoppt bleibt oder ob es Ausnahmen geben wird, bleibt offen. Kritiker warnen vor sozialen Problemen, wenn Familien dauerhaft getrennt werden.
Die Opposition hat bereits Widerstand angekündigt und fordert eine genauere Evaluierung der Maßnahmen.
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