Bei der Verhandlung am Grazer Straflandesgericht stand eine junge Kindergartenpädagogin aus der Steiermark im Mittelpunkt. Der Vorwurf: schwerer Betrug, basierend auf der Vorlage einer gefälschten Krankmeldung inmitten eines Magen-Darm-Ausbruchs.

Der Hintergrund
Im Januar dieses Jahres breitete sich ein Magen-Darm-Virus im Kindergarten aus, in dem die 21-Jährige tätig war. Sie fühlte sich krank und blieb zu Hause. Vor Gericht erklärte sie, eine Praxis aufgesucht zu haben. “Ich war in der Ordination”, sagte sie und bestand darauf, ein offizielles ärztliches Attest erhalten und ihrem Arbeitgeber vorgelegt zu haben.
Die Zweifel der Gesundheitskasse und die Entscheidung
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wurde jedoch stutzig und untersuchte die Echtheit der Krankmeldung. Die Nachforschungen ergaben, dass die Bescheinigung nicht von der angegebenen Ärztin stammte. Diese bestätigte, dass der Besuch der jungen Frau weder dokumentiert noch ein Einlesen der E-Card erfolgt sei. “Diese Bestätigung ist nicht von mir”, so die Ärztin vor Gericht.
Die gerichtliche Untersuchung zeigte, dass spezifische Details der Bescheinigung, einschließlich des Datums und der Zeile “Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit…”, in einer Schriftart gehalten waren, die in der betreffenden Praxis nicht genutzt wird. Trotz dieser belastenden Beweise bestritt die Angeklagte die Fälschung vehement: “Aber diese Bestätigung wurde mir gegeben, ich kann mir das nicht erklären.”
Angesichts der erdrückenden Beweise wurde die Möglichkeit einer Diversion ins Spiel gebracht, was jedoch eine gewisse Eingeständnisbereitschaft erforderte. Im Verlauf der Verhandlung entschied sich die junge Frau schließlich, die Verantwortung teilweise zu übernehmen und erklärte: “So war es, aber ich war wirklich daheim und krank.” Im Rahmen der Diversion wurde eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt, wodurch sie einer formellen Verurteilung entging.
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