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Verurteilung

Frau für Corona-Tod des Nachbarn verantwortlich

KOSMO GRAFIK - FOTO: iStockphoto

Das Landgericht Klagenfurt hat in einem bemerkenswerten Urteil eine 54-jährige Frau für den Tod ihres Nachbarn, der an den Folgen einer Corona-Infektion litt, verantwortlich gemacht. Die Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von vier Monaten wegen grob fahrlässiger Tötung.

Der Fall betrifft einen Vorfall im Dezember 2021, als die Frau ihren krebskranken Nachbarn ansteckte, der daraufhin an einer durch das Virus ausgelösten Lungenentzündung verstarb. Ein forensisches Genanalyse-Gutachten belegte, dass das Virus der Verstorbenen und das der Angeklagten „annähernd zu 100 Prozent“ übereinstimmten. Solch eine fast vollständige Übereinstimmung ist laut dem Gutachter selten, da Coronaviren sich schnell verändern können.

Das Urteil und dessen Konsequenzen

Neben der viermonatigen Bewährungsstrafe muss die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro zahlen, was einem Gesamtbetrag von 800 Euro entspricht. Bisher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Richterin zeigte in ihrer Urteilsbegründung menschliches Verständnis für die Angeklagte, machte aber zugleich die ungewöhnliche Klarheit des Falls deutlich.

„Das tut mir für Sie persönlich leid – ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist“, sagte sie. „Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.“ Diese Beweislage genügte für eine Verurteilung.

Bisherige Verurteilungen und Begegnung

Bereits im Juli 2023 war die Angeklagte zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten verurteilt worden. Sie hatte im Dezember 2021 trotz eines positiven Corona-Tests die Quarantäneauflagen missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit anderen Menschen unterhalten.

Nach Angaben der Familie des Verstorbenen begegnete dieser der Frau damals auf dem Flur. Die Angeklagte bestritt jedoch, dass es sich um eine Corona-Infektion handelte, und gab an, sie habe eine Bronchitis gehabt, „wie ich sie jedes Jahr im Winter habe“. Sie sei zu krank gewesen, um überhaupt aus dem Bett aufzustehen, erklärte sie vor Gericht.